Wer in einen Verkehrsunfall verwickelt war, konnte schon immer direkt an die Autohaftpflichtversicherung des Schadenverursachers gelangen. Dieses «direkte Forderungsrecht» kommt nun auch bei allen anderen Haftpflichtversicherungen zur Anwendung. Das kann ein Vorteil sein, wenn die Gegenseite nicht kooperativ ist oder sich weigert, den Schaden bei der Versicherung anzumelden. Allerdings: Wenn man nicht weiss, um welche Versicherungsgesellschaft es sich handelt, sind einem schnell die Hände gebunden.