Sachschaden: Wer haftet und wer zahlt?
Rechtsratgeber
GrundlageSachschaden: Haftung ohne Verschulden oder aus Unsorgfalt
Auch wenn man den Schaden nicht selbst verschuldet hat, haftet man in bestimmten Fällen.
In bestimmten Fällen haftet man, selbst wenn man am Schaden nicht schuld ist, sei es weil man eine bestimmte Funktion ausübt oder eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Zum Beispiel: als Tierhalterin, Werkeigentümer, Familienhaupt, Grundeigentümerin, Geschäftsherr oder Produkthersteller.