In bestimmten Fällen haftet man, selbst wenn man am Schaden nicht schuld ist, sei es weil man eine bestimmte Funktion ausübt oder eine besondere Sorgfaltspflicht hat. Zum Beispiel: als Tierhalterin, Werkeigentümer, Familienhaupt, Grundeigentümerin, Geschäftsherr oder Produkthersteller.