Wer untersteht der Unfallversicherung?
Rechtsratgeber
GrundlageEnde der Unfallversicherung / Nachdeckung
Wer nicht mehr angestellt ist, verliert grundsätzlich nach 31 Tagen auch den Schutz durch die Unfallversicherung des Arbeitgebers.
Da die Unfallversicherung an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, beendet ein Stellenaustritt auch die Versicherungsdeckung, allerdings nicht sofort, sondern erst 31 Tage nach Ende des mindestens halben Lohnanspruchs (Nachdeckung). Im Normalfall fällt das Ende des Lohnanspruchs auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Lohnanspruch kann aber unter Umständen auch schon vorher (etwa bei langer Krankheit) oder erst nachher (z.B. bei Auszahlung von nicht bezogenen Ferien) enden.