Da die Unfallversicherung an ein Arbeitsverhältnis gekoppelt ist, beendet ein Stellenaustritt auch die Versicherungsdeckung, allerdings nicht sofort, sondern erst 31 Tage nach Ende des mindestens halben Lohnanspruchs (Nachdeckung). Im Normalfall fällt das Ende des Lohnanspruchs auf das Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Lohnanspruch kann aber unter Umständen auch schon vorher (etwa bei langer Krankheit) oder erst nachher (z.B. bei Auszahlung von nicht bezogenen Ferien) enden.