Oftmals wird von Kaufinteressenten die Unterzeichnung eines Vorvertrages über ein Grundstück verlangt - umgangssprachlich auch „Reservationsvertrag“ genannt - zusammen mit einer Anzahlung. So ein Vertrag muss von einem Notar öffentlich beurkundet werden. Andernfalls ist er ungültig. Das bedeutet, dass ein späterer Rücktritt des Kaufinteressenten keinerlei Folgen hat. Umgekehrt hat der Interessent aber auch keine rechtliche Gewähr, dass der Kauf der Liegenschaft tatsächlich zustande kommt.