Konflikte rund um Pflanzen
Rechtsratgeber
GrundlageNachbars Früchte, Anriesrecht
Die Früchte, die am Nachbarsbaum in Ihr Grundstück ragen, dürfen Sie pflücken. Sie haben ein sogenanntes Anriesrecht.
In allen Kantonen, ausser in AI und NE, haben Sie das Recht, die Früchte zu pflücken, die vom Nachbarbaum in Ihr Grundstück ragen. Dieses sogenannte Anriesrecht soll Sie dafür entschädigen, dass Sie die überragenden Äste zu dulden haben. In Neuenburg dürfen Sie lediglich die Früchte nehmen, die von selbst heruntergefallen sind, im Kanton Appenzell Innerrhoden gar keine.