Werden an der Stockwerkeigentümerversammlung Beschlüsse gefasst, die gegen das Gesetz, den Begründungsakt, das Reglement oder die Hausordnung verstossen, so können diese vor Gericht angefochten werden. Auch Beschlüsse, die das Gebot der schonenden Rechtsausübung, das Rechtsmissbrauchsverbot oder das Gleichbehandlungsgebot verletzen, sind anfechtbar.