Übernahme der Eigentumswohnung
Rechtsratgeber
GrundlageMängelrechte beim Wohnungskauf nach Obligationenrecht
Weist die neu erstellte Wohnung Mängel auf, haben Sie nach Gesetz in der Regel Anspruch auf Nachbesserung oder Preisminderung.
Nicht alles, was Ihnen nicht gefällt, ist tatsächlich ein Mangel, sondern nur, was vom Vertrag abweicht. Nach Gesetz haben Sie folgende Mängelrechte: