Nebenkosten der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageVerteilschlüssel für Nebenkosten von Mietwohnungen
Der Vermieter kann grundsätzlich frei wählen, nach welchem Kostenverteilschlüssel er die Nebenkosten abrechnen will.
Wohnen mehrere Mieter in einer Liegenschaft, muss der Vermieter die Nebenkosten auf die verschiedenen Mietparteien aufteilen. Nebenkosten sind grundsätzlich nach dem Verursacherprinzip zu verteilen. Diese Aufteilung kann auf zwei Arten erfolgen: