Der neue Bundesrat Alain Berset ist 39 Jahre alt. Nichts gegen junge Bundesräte, aber nun zeigt sich, dass das Parlament ein Thema sträflich vernachlässigt hat: die Ruhegehaltsregelung für Bundesräte und Bundesrichter.

Tritt ein Bundesrat nach vier Amtsjahren zurück oder wird er abgewählt, erhält er ein Ruhegehalt von derzeit 18'333 Franken pro Monat, total 220'000 Franken pro Jahr – bis ans Lebensende. Und das zusätzlich zum Pensionskassenguthaben aus seiner Tätigkeit vor der Wahl, das er übrigens nicht in die Pensionskasse der Bundesverwaltung einbringen muss, sondern auf einem Freizügigkeitskonto parken darf.

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Dass dies gerade bei jungen Bundesräten zu stossenden Resultaten führen kann, hat das Parlament nach der Abwahl von Bundesrätin Ruth Metzler im Jahr 2003 erkannt und eine Änderung der Ruhegehaltsregelung zuoberst auf die Prioritätenliste gesetzt. Doch passiert ist nichts. So könnte etwa Alain Berset, würde er nach vier Jahren abgewählt, den Steuerzahler fast zehn Millionen Franken Ruhegehalt kosten.

Noch komfortabler ist die Regelung für Bundesrichter: Sie müssen nicht mal eine Amtsperiode durchhalten, sondern bloss einen einzigen Tag arbeiten, und schon erhalten sie ein Ruhegehalt von rund 100'000 Franken pro Jahr bis ans Lebensende.

Bundesrat von früh bis spät
Quelle: Monika Flückiger/Freshfocus
Die Parlamentarier sind seltsam mutlos

Schweizerinnen und Schweizer bangen um ihre Renten. Mindestzins- und Umwandlungssätze sinken, und es droht Rentenalter 67. Bundesräte und Bundesrichter haben ihre Schäfchen hingegen im Trockenen. Das müsse so sein, «damit eine Magistratsperson ihr Amt aus staatspolitischen Überlegungen in absoluter Unabhängigkeit von finanziellen und vorsorgerechtlichen Erwägungen antreten, ausüben und aufgeben kann», antwortet der Bundesrat in schöner Regelmässigkeit auf parlamentarische Vorstösse, die das Ruhegehalt abschaffen oder beschränken wollen. Und in schöner Regelmässigkeit versickern dann diese Initiativen, Motionen und Postulate im Parlaments- und Verwaltungsbetrieb zu Bundesbern.

Erstaunlich, denn die Vorstösse kommen von linken wie auch rechten Parteien und sollten somit eine Mehrheit finden können. Aber immer wenn es konkret wird, ziehen die Parlamentarier den Kopf ein. «Die Bundesratsrente gehört abgeschafft», forderte etwa Nationalrat Christian Levrat 2008 beim Amtsantritt als SP-Präsident und doppelte im Februar 2010 nach. Gern hätte ihn der Beobachter gefragt, ob er an seiner Forderung auch heute noch festhält, wo es um einen jungen Bundesrat seiner Partei geht. Leider war Levrat nicht erreichbar.

Der Basler Staatsrechtsprofessor Markus Schefer hält nur das Ruhegehalt für Bundesräte für gerechtfertigt, und auch das nur, weil sie den Mindestzinssatz festlegen müssen und dabei eben gerade nicht auf die eigene Pensionskasse schielen sollten. Das sei aber auch der einzige Grund für die Sonderbehandlung der Bundesräte. Für ein Ruhegehalt von Bundesrichtern sieht Schefer hingegen keine überzeugenden Argumente: «Bundesrichter entscheiden ja oft Fragen, die auch sie selbst betreffen könnten – sei es im Strassenverkehrsrecht, im Steuerrecht oder eben bei Pensionskassenregelungen.» Deshalb hält er das Ruhegehalt für Bundesrichter für einen alten Zopf, den es abzuschneiden gilt.

Kantone machen es längst anders

Das Ruhegehalt ist ohnehin ein Auslaufmodell: Mehr und mehr Kantonsparlamente schaffen die Sonderregelung ab. Der Kanton Zürich hat das Ruhegehalt für Magistratspersonen 2009 durch eine normale Pensionskassenlösung ersetzt, der Thurgau hat das 2005 und Luzern bereits 2003 getan. Der Kanton St. Gallen ist gerade dabei, sein Gesetz entsprechend zu ändern.

Alain Berset muss das aber nicht kümmern. Eine entsprechende Verordnungsänderung würde lange nach seiner Wahl in Kraft treten und wäre somit auf ihn nicht anwendbar.