Um acht Uhr früh klingelt es bei Peter S.: Zwei Detektive bitten um Einlass. Sie sollen für das Basler Sozialamt herausfinden, ob der Mann tatsächlich allein lebt, wie er das dem Amt angegeben hat. Die Besucher zählen die Zahnbürsten im Zahnglas, die Esswaren im Kühlschrank, die Kleider im Schrank – sogar in der Unterwäsche wühlen sie. S. empfindet das als schweren Eingriff in die Privatsphäre und beklagt sich beim Ombudsmann der Stadt Basel – vergeblich. Das Vorgehen der Sozialdetektive sei «verhältnismässig» gewesen, hält der Ombudsmann in seinem Jahresbericht fest.

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Nicht nur in Basel wird streng kontrolliert. Auch die Revisionsstelle der Sozialen Dienste Winterthur prüft seit 2005 Dossiers. Um dem «Generalverdacht» zu begegnen, dem Sozialhilfebezüger seit einigen Jahren ausgesetzt sind – heisst es in einer Mitteilung. Zu viele von ihnen würden den Staat missbrauchen und fürs Nichtstun kassieren, so der pauschale Vorwurf. Die Revisoren wollen mindestens Angaben der Einwohnerkontrolle, Steuerdaten, Kontoauszüge der AHV-Beiträge, Auszüge von Bank- und Postkonti, Belege für Miete, Krankenkasse und Versicherungen sehen.

Wer Sozialhilfe beziehen will, muss sich also vom Amt durchleuchten lassen. Wegen der kleinen Minderheit der Schwindler wird auch die grosse Mehrheit der Redlichen unter verschärfte Beobachtung gestellt – und daran wird sich angesichts der aktuellen Debatte um die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) so schnell auch nichts ändern.

Steuerhinterzieher zahlen keine Busse

Da haben es die Steuerhinterzieher besser. Einmal im Leben kann jeder Steuerpflichtige nach einem fiskalischen Sündenfall reinen Tisch machen – mit einer Selbstanzeige beim Steueramt.

Wer Steuern hinterzogen hat und sich selbst meldet, muss seit 2010 keine Busse zahlen. Dank der «kleinen Steueramnestie» verlangt das Amt nur eine Nachsteuer plus Verzugszinsen. Auch wer Schwarzgeld erbt, kommt ohne Busse davon, sofern er das von sich aus dem Steueramt meldet. Hintergrund dieser Milde: Das Legalisieren von Schwarzgeld soll mehr Geld einbringen.

Von 2010 bis 2014 machten laut der Eidgenössischen Steuerverwaltung über 15'000 Personen von der Amnestie Gebrauch. Die Zahlen sind eindrücklich, wie eine Stichprobe des Beobachters bei Deutschschweizer Steuerämtern zeigt:

«Bund und Kantone sollten die Steuergesetze besser durchsetzen», fordert Daniel Lampart, Chefökonom des Gewerkschaftsbunds. «Das wäre mit einer höheren Anzahl Inspektoren möglich.» So rechne der Bund bei der Unternehmenssteuerreform III mit Zusatzeinnahmen von 250 Millionen Franken aus der Einstellung von 75 Inspektoren. Dabei blasen diese gar nicht zur Jagd auf Steuersünder: Sie sollen bloss die Fehler bei der Steuerabrechnung vermindern helfen.

Zehn Verfahren gegen Verdächtige

Derzeit beschäftigt die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern nur rund 20 Steuerermittler, die auch Hausdurchsuchungen und Zwangsmassnahmen anordnen können. Sie führen jährlich gerade mal etwa zehn Verfahren gegen Steuerbetrüger und -hinterzieher durch. Immerhin: Zwischen 2008 und 2013 haben die Ermittlungen jedes Jahr im Schnitt 42 Millionen Franken Nachsteuern und Bussen eingebracht.

«Wer Steuern hinterzieht, gilt als clever. Einzelne Reiche sind sogar stolz darauf, Geld am Fiskus vorbeizuführen», sagt der Soziologe Ueli Mäder. «Sie kritisieren die staatliche Bürokratie und legitimieren so ihre Selbstbedienung.» Der Professor an der Universität Basel sagt das nicht einfach so dahin, er befasst sich seit Jahren mit Armut und Reichtum.

Übt der Staat zu viel Nachsicht bei Reichen?

Quelle: Thinkstock Kollektion
Kaum Betrüger bei Sozialhilfebezügern

«Steuerhinterziehung gilt als Kavaliersdelikt», findet auch Louis Schelbert, Nationalrat der Luzerner Grünen und Mitglied der Wirtschaftskommission. «Hinterzieher werden von den Behörden mit Samthandschuhen angefasst, obwohl sie der öffentlichen Hand grossen Schaden zufügen.» Hingegen würden schon Bezüger von Sozialhilfe als «Schmarotzer» beleidigt, obwohl die Anzahl Betrüger unter ihnen verschwindend klein sei.

Die Steueramnestie widerspricht für Schelbert dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, untergrabe die Steuermoral und lade praktisch zum Hinterziehen ein. Als Gegenmittel fordert er deshalb den automatischen Informationsaustausch auch im Inland. «Die Banken übermitteln den ausländischen Steuerbehörden die relevanten Daten bald automatisch.» Das wollen die Grünen auch hierzulande. Die bürgerlichen Parteien sträuben sich.

Nachsicht bei den Wohlhabenden, dafür Druck auf die Armen – das scheint in der Schweiz durchaus salonfähig. Jüngst forderte ein FDP-Einwohnerrat der Luzerner Gemeinde Kriens ein höheres Pensum für den Sozialinspektor. Grund: Nachdem seine Partei erfolgreich die Liegenschaftssteuer abgeschafft hat, fehlen der Gemeinde diese Einnahmen. Nun soll das Sozialamt zusammen mit einem «tüchtigen Sozialinspektor» mehr Geld einspielen.

Sozialdetektive wirken «abschreckend»

Diese Rechnung dürfte kaum aufgehen, wie eine Erhebung des Beobachters bei einer Reihe von Deutschschweizer Städten und Kantonen zeigt. Gefragt wurde nach Aufwand und Ertrag von Sozialdetektiven. Fazit: Oft ist der Einsatz dieser Inspektoren ein Nullsummenspiel. So kosten die Inspektoren die Stadt Zürich jährlich rund eine Million Franken und spielen ebenso viel wieder ein. Oder in Chur: Die Stadt kommt zum Schluss, dass Sozialinspektoren keinen finanziellen Nutzen hätten (siehe «Sozialinspektoren: Oft ein Nullsummenspiel»).

Allerdings: Sämtliche kontaktierten Sozialdienste betonen, die Detektive hätten eine abschreckende Wirkung auf potenzielle Schwindler. Zudem werde damit das Vertrauen in die Behörde gestärkt. Dieses liegt offenbar am Boden. Die Angestellten reagieren zum Teil gereizt oder gar nicht auf Nachfragen des Beobachters. Aus Kreuzlingen heisst es etwa: «Die Sozialhilfe ist permanent im Fokus der bürgerlichen Politik. Eine Diskussion um Sozialinspektoren könnte eine weitere Stigmatisierung der Klienten fördern, was unsererseits unerwünscht wäre.» Deutsch und deutlich: Lasst uns unsere Arbeit machen.

Man muss Arglist nachweisen

Ob es dazu tatsächlich Sozialinspektoren braucht und ob diese den gewünschten Erfolg vorweisen können, hängt stark von der Organisation eines Sozialdienstes ab, sagt Andreas Dvorak. Er leitete zwei Sozialdienste und berät nun solche mit seiner Firma Socialdesign. Er plädiert dafür, dass Sozialarbeiter gut geschult sein müssten und genügend Zeit für die einzelnen Fälle hätten. So würden Versäumnisse und falsche Beschuldigungen vermieden. Denn: «Mit dem Einsatz eines Detektivs wird von allfälligen eigenen Fehlern abgelenkt – man sucht sie bei den Klienten.» Zudem lässt sich bei weitem nicht jeder Verdacht erhärten. Oft ermitteln die Detektive nämlich vergebens: Wenn die Behörde jemanden des Betrugs überführen will, muss sie Vorsatz und Arglist nachweisen. Das benötigt einen riesigen Aufwand.

Auch Soziologe Ueli Mäder würde eher auf gut geschultes Personal setzen statt auf Abschreckung. Im Einsatz von Sozial- oder Steuerdetektiven erkennt er nur wenig Sinn. «Sie befriedigen höchstens einen öffentlichen Kontrollinstinkt und beruhigen die populistische Missgunst.»

Sozialinspektoren: Oft ein Nullsummenspiel

Was kostet der Einsatz von Inspektoren und Detektiven? Und was bringt er ein? Die Antworten von drei Sozialämtern, deren Angaben eine solche Rechnung zulassen.

Chur: Aufgrund eines politischen Vorstosses hat Chur die Wirksamkeit der Massnahmen gegen Sozialhilfemissbrauch umfassend erörtert. Resultat: Ermittlungen durch Sozialdetektive sind die teuerste Massnahme. Chur bezahlte für die vier Ermittlungen je zwischen 5000 und 20'000 Franken – laut Bericht noch ohne Ergebnis. Seit 2006 hat die zuständige Behörde selbst Missbräuche in der Höhe von knapp 480'000 Franken entdeckt; 190'000 Franken zahlten die Sozialhilfebezüger wieder zurück. Die Stadt hat dies mit dem Personalaufwand verrechnet und kommt zum Schluss: «Prävention und Bekämpfung von unrechtmässigem Sozialhilfebezug haben keinen eindeutig nachweisbaren finanziellen Nutzen.» Man stärke damit aber das Vertrauen in die Behörde.

Luzern: Die Stadt hat den Emmer Sozialinspektor zu 20 Prozent für sich gebucht. Das kostet 30'000 Franken pro Jahr. 2013 deckten die sozialen Dienste 28 Missbräuche mit einer Deliktsumme von 143'000 Franken auf; drei Fälle konnte der Inspektor nachweisen. Im letzten Jahr waren es 25 Missbräuche mit einer Deliktsumme von 109'000 Franken; zwei der Fälle wies der Inspektor nach.

Zürich: Das Sozialinspektorat der Stadt Zürich beschäftigt acht Inspektoren, die pro Jahr rund eine Million Franken kosten. Seit 2007 haben sie bei 374 Fällen den Anfangsverdacht erhärten können. Die «vermutete Schadensumme» betrug 2010 rund 2,5 Millionen Franken, seither zwischen 860'000 und 1,1 Millionen pro Jahr. Das Sozialdepartement geht trotzdem davon aus, dass sich das Inspektorat rechnet, da es «eine präventive Wirkung auf potenzielle Betrüger» habe.

Hinweis: Die Zahlen der einzelnen Gemeinden sind nicht miteinander vergleichbar, da sie unterschiedliche Angaben zu Aufwand und Ertrag der Sozialinspektoren machten. Insbesondere leisten die sozialen Dienste jeweils immense Vorarbeit, bis ein Detektiv beauftragt werden kann. Das haben nicht alle Gemeinden in den Aufwand einberechnet.