Muss ich trotz Kleinkind arbeiten?
Frage: Ich bin alleinerziehende Mutter und erhalte Sozialhilfe. Soeben ist meine Tochter ein Jahr alt geworden. Auf dem Sozialamt sagt man mir, ich müsse jetzt wieder arbeiten. Stimmt das?
Veröffentlicht am 19. Juni 2018 - 14:46 Uhr,
aktualisiert am 25. Januar 2023 - 10:53 Uhr durch Daniela Bleiker Patt
Früher musste eine Alleinerziehende erst ab dem 3. Altersjahr des Kindes einen Job suchen, um weiter Sozialhilfe zu erhalten.
Ja, das stimmt. Die Grundsätze der Sozialhilfe
werden in den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) geregelt.
Gemäss dieser Richtlinien müssen Sozialhilfebeziehende wieder einer Erwerbsarbeit nachgehen
oder an einem Integrationsprogramm teilnehmen, wenn das jüngste Kind ein Jahr alt ist.
Es ist zwar möglich, dass in Ihrem Scheidungsurteil geregelt ist, dass Sie erst später eine Erwerbstätigkeit aufnehmen müssen. Doch diese Vereinbarung gilt zwischen Ihnen und Ihrem Mann – nicht gegenüber dem Sozialamt. Dieses kann trotzdem von Ihnen verlangen, dass Sie einen Job suchen.
Wer Sozialhilfe beantragt, hat sowohl Rechte als auch Pflichten. Beobachter-Mitglieder erhalten darüber Auskunft, ob Sozialhilfe später zurückerstattet werden muss. Musterbriefe liefern zudem Unterstützung, wenn Beschwerde gegen einen Entscheid eingelegt wird.
Das Neuste aus unserem Heft und hilfreiche Ratgeber-Artikel für den Alltag – die wichtigsten Beobachter-Inhalte aus Print und Digital.
Jeden Mittwoch und Sonntag in Ihrer Mailbox.