Ja. Wer erwerbsunfähigen und unterstützungsbedürftigen Personen finanziell unter die Arme greift, kann bei der direkten Bundessteuer und in den meisten Kantonen einen Unterstützungsabzug vornehmen. Bei der Bundessteuer sind es 6700 Franken. Bei Kantons- und Gemeindesteuern sind zum Teil andere Beträge vorgesehen.
Dabei muss die finanzielle Unterstützung mindestens so hoch sein wie der pauschale Abzug. Wer weniger an die Eltern zahlt, darf nichts abziehen – wenn Sie mehr zahlen, können Sie meist den Pauschalabzug vornehmen. Sie können nur finanzielle Leistungen verrechnen, die Zeit für Pflege nicht.
Die Abzüge werden bloss gewährt, wenn Sie die Unterstützungsbedürftigkeit der Eltern durch eine Bestätigung der Wohnsitzgemeinde (Steuerausweis oder Bestätigung der Fürsorgebehörde) nachweisen – und auch die Zahlungen belegen. Für die Eltern sind die erhaltenen Unterstützungsbeiträge steuerfrei.
Wer eine Altersrente bezieht und über wenig Einkommen verfügt, profitiert in den meisten Kantonen von einem Steuerabzug. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie im Merkblatt «Steuerabzüge für AHV-Rentner und Steuerpflichtige mit bescheidenem Einkommen», wie hoch dieser für Alleinstehende und Ehepaare in Ihrem Wohnkanton ist.
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2 Kommentare
Mein Mann unterstützt seine betagten Eltern in Thailand. Sie sind Reisbauern und haben keine staatliche Unterstützung. Wie kann er dies von der Steuer absetzen?
Meine Frau und ich haben unsere demenzkranke Mutter gepflegt. Abziehen bei den Steuern konnten wir keinen einzigen Franken. Nicht einmal die Fahrspesen zum Arzt usw. konnten wir abziehen. Auch nicht die Fahr-Spesen mitten in der Nacht, als wir mit dem Auto zu ihr nach Hause fuhren. Auch nicht die Betreuungskosten. Es war ein 24 Stunden rundum Job. Sogar die Fremd-Betreuungskosten einen halben Tag in der Woche wurde nicht akzeptiert. Später war sie im Pflegeheim und das Geld schmolz wie Schnee an der Sonne. EL wurde dann zwar entrichtet, als sie im Pflegeheim war. Unser Wohnkanton wollte dies so. Teure Betreuungskosten im Heim wurden dann durch EL entrichtet. Dabei wäre es weit aus günstiger gegangen. Betreuungskosten durch Angehörige sind nichts wert - nicht mal Steuer-Abzüge. Der Kanton/Staat will teure Pflegekosten halt habe.