Bundesrat lehnt die Inklusions-Initiative ab
Der Bundesrat plant einen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusions-Initiative. Der Beobachter erklärt das Wichtigste zu diesem wegweisenden Entscheid.
Veröffentlicht am 23. Dezember 2024 - 16:34 Uhr
Der Bundesrat empfiehlt, die im September eingereichte Inklusions-Initiative abzulehnen. Aus seiner Sicht bringt sie keine direkten Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen. Gezielte Gesetzesänderungen können die Anliegen der Initiative schneller und konkreter umsetzen.
Dafür stellt der Bundesrat in seinem indirekten Gegenvorschlag zwei Stossrichtungen vor. Zum einen soll ein neues Inklusionsgesetz erarbeitet werden, das Menschen mit Behinderungen zukünftig mehr Autonomie im Bereich Wohnen ermöglicht.
Zum anderen plant er eine Überarbeitung der IV, um den Zugang zu modernen Hilfsmitteln und Leistungen zu erleichtern, die das selbständige Wohnen fördern.
Initiative bleibt bestehen
Die Initiantinnen und Initianten bezeichnen das Vorhaben des Bundesrats als einen historischen Schritt in Richtung echter Inklusionspolitik. Gleichzeitig betont das Komitee in einer Medienmitteilung, dass es die Inklusions-Initiative weiterhin braucht.
Dies vor allem, weil sich der Gegenvorschlag des Bundesrats stark auf das Wohnen konzentriert, während die Initiative eine Gleichstellung in allen Lebensbereichen anstrebt.
Wie es jetzt weitergeht
Der Zeitpunkt einer möglichen Abstimmung über die Inklusions-Initiative ist noch ungewiss. Bis Ende Mai 2025 hat das Departement des Innern Zeit, eine Vernehmlassungsvorlage auszuarbeiten. Anschliessend entscheidet das Parlament innerhalb von zwölf Monaten über die Initiative und den Gegenvorschlag.
Der Beobachter hat bereits mehrfach über die Inklusions-Initiative berichtet. Wer die Menschen hinter der Initiative sind und weshalb es in der Schweiz ein Inklusionsgesetz braucht, lesen Sie zum Beispiel in den folgenden Beiträgen.
- Medienmitteilung: Gegenvorschlag Bundesrat
- Medienmitteilung: Erfolg für Inklusions-Initiative