Ein unseriöses Angebot
Obwohl ihr Wagen nicht abgeschleppt wurde, bekam eine Frau von Autohilfe 24 eine Rechnung – und eine seltsame Offerte.
Veröffentlicht am 31. Juli 2018 - 11:26 Uhr,
aktualisiert am 2. August 2018 - 11:11 Uhr
Mia Müller* parkierte ihr Auto vor einem Sonnenstudio in Glattbrugg ZH und ass im Restaurant nebenan. Nach einer Stunde fuhr sie wieder los. Wenig später erhielt sie eine Rechnung von Autohilfe 24. Für eine Leerfahrt müsse sie Fr. 472.35 zahlen.
Empört rief Müller bei Autohilfe 24 an. «Es hatte noch genug freie Parkplätze», sagt sie. Es habe keinen Grund gegeben, ihr Auto abzuschleppen . Der Mitarbeiter am Telefon sagte, sie sei bei Autohilfe 24 gemeldet worden, doch als der Abschleppdienst gekommen sei, sei sie schon weg gewesen.
Er bot an, sie solle das Geld direkt überweisen, so müsse sie die 120 Franken für die Administration nicht zahlen. Müller ging nicht auf das Angebot ein. Nebenbei erwähnte sie, dass es auf dem Parkplatz ihrer Praxis oft Falschparkierer habe. Das brachte den Mitarbeiter auf eine kreative Idee. Wenn er künftig ihre Falschparkierer abschleppen könne, müsse sie die Rechnung nicht bezahlen. Wie das funktioniere, erkläre er ihr persönlich. «Ich fand das Angebot seltsam», sagt Müller. Autohilfe 24 wollte diesen Ablauf nicht kommentieren.
Bereits im Jahr 2015 berichtete der Beobachter über Tricks des Abschleppdienstes. Damals warb er mit 50 Franken Belohnung für gemeldete Falschparkierer und verrechnete nicht durchgeführte Leerfahrten. Autohilfe 24 bestritt die Vorwürfe.
Der Besitzer eines privaten Parkplatzes darf ein Fahrzeug nur abschleppen lassen, wenn er den Platz benötigt. Die Rechtslage ist aber schwammig. Wer die Rechnung für ungerechtfertigt hält, solle es darauf ankommen lassen und nicht zahlen, rät Beobachter-Experte Daniel Leiser.
Glücklich ist, wer einen Parkplatz findet. Unglücklich, wer dafür später einen Strafzettel kassiert. Beobachter-Mitglieder erfahren nicht nur, wie sich das verhindern lässt, sondern auch was man als Privatperson am besten tut, wenn jemand auf dem Grundstück widerrechtlich ein Auto abstellt.