Kaufzusage am Telefon gültig?
Frage: Gestern rief mich der Vertreter einer Weinhandlung an. Nach einem längeren Gespräch liess ich mich zum Kauf eines Degustationskartons für 99 Franken überreden. Muss ich bezahlen? Ich habe keinen Vertrag unterschrieben.
aktualisiert am 8. August 2017 - 15:34 Uhr
Sie müssen. Verträge, die Sie am Telefon abschliessen, sind gültig. Ihre telefonische Zusage darf sogar ohne vorherige Ankündigung aufgezeichnet und später als Beweis für Ihre Bestellung vor Gericht verwendet werden. Auch ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht mehr möglich, denn abgeschlossene Verträge sind einzuhalten.
Ausgenommen ist zwar das sogenannte Haustürgeschäft, bei dem der Kunde in seinen Wohnräumen von einem Vertreter oder per Telefon Waren zum Kauf angeboten erhält. Das gesetzliche 14-tägige Rücktrittsrecht gilt aber nur für Leistungen über 100 Franken, was bei Ihnen knapp nicht der Fall ist.
Wie schützen Sie sich in der Zukunft vor unüberlegtem Handeln? Erklären Sie dem Anrufer höflich, aber bestimmt, dass Sie am Telefon keine Verträge abschliessen wollen, und hängen Sie dann auf.
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.