Erst kein Orgasmus, dann mit Gutschein abgespeist
«Orgasmus-Garantie oder Geld zurück» versprach die Anzeige für das Sexspielzeug. Doch die Versandfirma verwies eine unbefriedigte Käuferin auf das Kleingedruckte.
Veröffentlicht am 9. August 2018 - 14:57 Uhr,
aktualisiert am 9. August 2018 - 14:07 Uhr
Es war ein Geschenk an seine Frau: Auf der Website des Erotikshops Amorana entdeckte Markus Weissensee* ein verlockendes Angebot: den «Womanzier Premium», ein Sexspielzeug mit «Orgasmus-Garantie oder Geld zurück». Markus Weissensee sagt, «ohne diese Garantie hätte ich das Spielzeug nie gekauft». Denn die garantierte Freude hat ihren Preis. 219 Franken kostet das Gerät, das mit «patentierter Pleasure Air Technology» für «unglaublich sinnliche Stimulation sorgt», wie es im Begleittext heisst.
Doch bei Daniela Weissensee konnte der «Frauenheld» (Womanizer auf Deutsch) nicht punkten. Der Orgasmus blieb aus. Leicht frustriert, aber noch nicht verärgert, machte sie deshalb Gebrauch von ihrem Rückgaberecht.
Für wirklichen Frust sorgte erst das Antwort-Mail von Amorana. Darin gab man ihnen einen Code für einen Gutschein
, den sie beim nächsten Einkauf beim Online-Sexshop einlösen könnten. Von Geld zurück keine Spur.
«Wenn ‹Geld zurück› darauf steht, heisst das auch ‹Geld zurück›, und nicht ‹Gutschein zurück›.»
Markus Weissensee*
Das Ehepaar wollte sich das nicht bieten lassen. «Wenn ‹Geld zurück› darauf steht, heisst das auch ‹Geld zurück›, und nicht ‹Gutschein zurück›», sagt Markus Weissensee. Die Firma aber hielt dagegen: In der Produktebeschreibung stehe «klar geschrieben», dass man bei der Orgasmus-Garantie nur einen Gutschein zurückbekomme. Tatsächlich findet sich heute ein gut sichtbarer Hinweis darauf.
Fakt ist aber, dass dieser erst so prominent platziert ist, seitdem das Ehepaar nach langem Hin und Her die Presse informierte. Statt «Geld zurück» prangt jetzt auf dem Orgasmus-Garantie-Stempel ein Sternchen. Dieses verweist auf die «Produktedetails».
Für Beobachter-Expertin Nicole Müller ist der Fall klar: «Wenn ‹Geld zurück steht›, haben die Kunden ein Rücktrittsrecht und müssen keinen Gutschein akzeptieren.» Es gilt, was der Verkäufer im konkreten Fall zugesichert hat. Diese Zusicherungen muss der Kunde jedoch beweisen können. Müller rät deshalb, Screenshots des Angebots und des Bestellvorgangs zu machen. «Denn die Betreiber können Websites nachträglich leicht ändern.» Im Übrigen helfe es dem Onlineportal nichts, wenn es bei einem Artikel mit «Geld zurück» werbe und dann im Kleingedruckten nur einen Gutschein verspreche. «Diese Einschränkung ist nicht gültig.»
Das wusste wohl auch Amorana – und lenkte schliesslich ein. Die Firma erstattete das Geld zurück und legte sogar einen Gutschein im Wert von 100 Franken drauf. Weiter versprach Amorana, man werde «die Kommunikation» der Orgasmus-Garantie anpassen.
Die Weissensees sind zufrieden. Sie dürfen sich mit einem neuen Spielzeug von Amorana versuchen. Und hoffen, dass die Orgasmus-Garantie-Leistung dieses Mal nicht mehr nötig ist.
* Name geändert
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.