Vier Monate lang hat Maria Klumpner aus Zürich auf ihren Farbdrucker gewartet. Vergeblich. Der Onlineshop Techniworld.ch lieferte nicht. Klumpner sandte der Betreiberfirma BHS Binkert aus Liestal BL vier eingeschriebene Briefe. Sie verlangte ihre CHF 408.75 zurück. Lange wurde sie hingehalten. Erst Ende September überwies ihr die Firma 500 Franken. «Das ist oberschlecht gelaufen», sagt Geschäftsführer Michael Binkert.

Partnerinhalte
 
 
 
 

Die Shopbetreiberin BHS Binkert Schweiz GmbH hat viele Kunden verärgert. Beim Beobachter sowie bei der Stiftung für Konsumentenschutz sind zahlreiche Beschwerden über nicht gelieferte Waren Ware Bestellt, bezahlt – und nicht geliefert eingegangen. Geschäftsführer Binkert spricht von Lieferproblemen wegen Umstellung des Computersystems. Zudem beliefere man die Kunden ab Fremdlagern, die teilweise unzuverlässige Angaben machten.

Grundregel 1: Seriosität checken

Wer im Internet bestellt und im Voraus bezahlt, sollte vor einer Bestellung die Seriosität des Verkäufers klären Checkliste So erkennen Sie unseriöse Onlineshops . Hilfreich sind unter anderem Bewertungen durch die Kunden (siehe detaillierte Checkliste bei Guider «So nehmen Sie den Onlineshop unter die Lupe»): Die Preissuchmaschine Toppreise.ch zeigt beispielsweise eine Händlerliste mit Kundenrezensionen.

Zudem teilt Toppreise.ch mit: «Aufgrund der stetigen Zunahme an schlechten Bewertungen des Onlineshops Techniworld.ch mussten wir die Zusammenarbeit mit deren Betreiber Anfang September beenden. Generell empfehlen wir, die Bewertungen der Händler im Auge zu behalten. Das gilt vor allem, wenn man einen Händler bisher noch nicht kennt.»

Grundregel 2: Nachfrist setzen

Falls die Lieferung trotz Bezahlung nicht eintrifft, muss man dem Shopbetreiber schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen. Wenn er nicht reagiert, ist es möglich, vom Vertrag zurückzutreten und per Einschreiben die Rückerstattung des Kaufbetrags zu verlangen. Entscheidend ist jedoch, was dazu schriftlich festgehalten ist. Massgebend sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen AGB.

Rechtsratgeber
Musterbriefe zu Lieferverzögerung

Liefert der Anbieter die bestellte Ware nicht, können Kundinnen und Kunden erst dann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine angemessene Nachfrist oder Mahnung übermittelt wurde. Beobachter-Mitglieder können für diesen Zweck bequem auf diese Musterbriefe zurückgreifen:

Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox
«Woche für Woche direkt in Ihre Mailbox»
Elio Bucher, Online-Produzent
Der Beobachter Newsletter