Geld kassiert, Ware nicht geliefert
Der Sommer ist vorbei, die Gartenlounge wurde nie geliefert. Eine Kundin kämpft über Wochen mit dem Online-Shop Roselle AG – alleine ist sie damit nicht.
Veröffentlicht am 8. Oktober 2018 - 09:15 Uhr,
aktualisiert am 8. Oktober 2018 - 09:03 Uhr
Auf Facebook Marketplace hat sich Isabelle Amstutz diesen Sommer ein Schnäppchen geangelt: eine Gartenlounge für 595 Franken, in Raten bezahlbar.
Nun liest man immer wieder, dass auf diesem Portal Vorsicht geboten ist . Das Risiko, das Käufer und Verkäufer tragen, ist gross: Beide wissen nicht in jedem Fall, mit wem sie es zu tun haben, denn viele Informationen gibt Facebook nicht preis.
Doch der Verkäufer ist Isabelle Amstutz sympathisch. Die beiden tauschen Nachrichten auf dem Facebook-Messenger aus, der Verkäufer spricht von möglichen Ratenzahlungen, schon ist die Lounge bestellt.
Den Namen «Roselle AG» liest Amstutz zum ersten Mal, als sie eine E-Mail mit der Kaufbestätigung erhält. Bis zu diesem Zeitpunkt war ihr nicht klar, dass es sich beim Kontaktmann um einen Händler der Firma handelt. Nach der Bestellung löscht er die Konversation auf Facebook und meldet sich nicht mehr.
Gleich nach der Bestellung, am 18. Juli, erhält Amstutz die Rechnung der Roselle AG per E-Mail. Weder die Höhe der besprochenen Raten noch eine Frist sind auf dem Schreiben ersichtlich. Nach einer Zahlungserinnerung überweist Amstutz die Hälfte der 595 Franken am 26. Juli. Obwohl der Händler auf Facebook eine Lieferung nach der ersten Ratenzahlung versprach, bekommt Amstutz zwar eine Zahlungsbestätigung, aber keine Lounge. Der Versand werde erst nach der zweiten Zahlung eingeleitet, heisst es plötzlich. Amstutz beschwert sich, zahlt Ende August aber erneut ein.
Bis Mitte September geschieht nichts, dann schreibt Roselle AG, Amstutz’ Lieferzeitgarantie sei erloschen, weil sie «ausserhalb der Zahlungsfrist oder unvollständig bezahlt» habe. Nur gab es weder eine solche Zahlungsfrist noch die Auflage, den ganzen Betrag vollständig zu bezahlen.
Als Amstutz abermals nach dem Liefertermin fragt, heisst es, der Lieferant habe noch nicht geliefert. «Sobald die Ware jedoch in den Versand geht beim Hersteller, bekommen Sie gleich eine Info dazu.» Als die Luzernerin eine Stornierung androht, weist die Firma auf die Stornierungsbedingungen hin und erweckt damit bei Amstutz den Eindruck, sie müsste bis zu 17.5 Prozent des Gesamtbetrages zahlen und bekäme den Rest nur noch in Form von Gutscheinen , wenn sie vom Vertrag zurücktreten würde.
Nach bald drei Monaten will Isabelle Amstutz nicht mehr warten. Die Lounge benötigt sie im Winter nicht. Auf Empfehlung des Beobachters schickt sie ein Einschreiben an die Roselle AG. Darin setzt sie eine Frist von sieben Tagen und kündigt eine Vertragsaufhebung an, sollte die Lounge nicht geliefert werden. «Dabei handelt es sich selbstverständlich nicht um eine Stornierung mit Kosten, sondern um einen Rücktritt , weil Roselle AG den Vertrag nicht erfüllt hat», erklärt Doris Huber. «Frau Amstutz hat Anspruch darauf, ihr Geld zurückzubekommen.»
Zwei Wochen später erhält die Luzernerin ihr Einschreiben zurück: Es wurde von der Roselle AG nicht abgeholt. Auf eine E-Mail des Beobachters reagiert die deutsche Firma mit der Schweizer Zweigstelle in Zug nicht. Auch unter der für «für Whatsapp-Service» aufgeführten Telefonnummer meldet sich nur eine italienischsprachige Combox.
Isabelle Amstutz ist nicht die einzige Kundin, die Probleme mit der Roselle AG hat, welche neben Möbeln auch Kleider, Elektronik und Werkzeug verkauft. Auf reklamation.ch sind seit dem Sommer zwei Beschwerden eingegangen: Eine Kundin kämpft mit einem Inkassobüro , da ihre Stornierung vom Händler nie weitergeleitet wurde. Eine andere wurde darüber informiert, dass der gewünschte Artikel nicht mehr lieferbar sei – eine Rückzahlung erfolgte nicht.
Auf Ricardo, wo Händler der Roselle AG ebenfalls für deren Produkte warben, wurde die Firma sogar gesperrt. «Das Verhalten von Roselle ist total exzessiv. Das können wir nicht tolerieren, weshalb wir uns entschieden haben, Roselle vom Handel auf Ricardo auszuschliessen», sagt Geschäftsführer Francesco Vass gegenüber dem Kassensturz.
Gekauft ist gekauft! Ein Rücktritts- oder Umtauschrecht gibt es nur bei wenigen Ausnahmen. Der Beobachter erläutert, welche das sind, und zeigt, worauf man beim Abschluss eines Kaufvertrags achten sollte. Zudem erhalten Mitglieder weitere Tipps, wie sie Vertragsklauseln zu ihren Gunsten ändern können.
8 Kommentare
Der Service dieser Firma ist äußerst schlecht.
Lieferung erst am Ende der Nachfrist. Auf Antworten wartet man meist sehr lange. Lieferung war unvollständig. Auf Reklamationen seit wird nicht geantwortet.
Fazit :
Absolut nicht weiterzuempfehlen.
Besser Finger weg!
Bitte helft mir! Auch ich wurde auf Facebook betrogen, von der gleichen Firma! Bei mir handelt es sich um ein Sideboard. Was kann ich tun?
Vielen Dank!
Hallo Ich habe bei Facebook/Marketplace ein Verkäufer für Kratzbaum im Juli 2018 kontaktiert.Dieser sagte er verkauft selbst die Kratzbäume u.könnte mir einen Angebot zuschicken per e-mail wo Ratenzahlungen möglich sind.Ich überlegte es mir anders und sagte ihm ab, wollte bei Amazon bestellen.Für den Verkäufer kein Problem der Absage.Es fand auch Kaufvertrag zustande .Da wusste ich nicht dass er in meinem Namen roselle -Shop beauftragt mir einen Kaufvertrag per e-mail zu schicken.Im Dez.2018 kam dann eine teuere Inkassorechnung.Die Kontaktpersonen waren sehr unfreundlich und hörten mir nicht zu.Bis heute werde ich bombardiert mit Telefonate u.agressive mails.Der Verkäufer vom Marketplace entschuldigte sich und sagte er arbeitet mit der Firma nicht mehr.Ist damit auf die Nase gefallen.Tja Hr.Markus Will wollte den Bezirksleiter anrufen doch es tat sich nichts.Als ich sagte dass ich ihn Anzeigen werde wegen Betrug, blockierte er mich.Und nun??