Familienferien in fremden Betten
Die Wohnung tauschen statt teure Hotelzimmer mieten: Mit diesem simplen Prinzip werden Traumferien unschlagbar günstig. Auf Plattformen im Internet lassen sich Tausende Angebote vergleichen.
aktualisiert am 6. Juli 2017 - 10:48 Uhr
Ob im New Yorker Stadtteil Brooklyn, im englischen Colchester oder in Eisenach in Deutschlands Osten: Möglichst komfortabel soll die Unterbringung sein und wenn möglich geräumig, damit sich die Kinder während des Familienurlaubs frei entfalten können: in der gut ausgestatteten Küche kochen, wozu man Lust hat; sich in sein Schlafzimmer zurückziehen, wenn man mal Ruhe haben will; im Garten relaxen oder im Pool ein paar Runden schwimmen, wenn kein Sightseeing angesagt ist. Was nach teuren Ferien klingt, kostet keinen Rappen. Alles, was man dafür als Gegenleistung erbringen muss, sind die eigenen vier Wände zu Hause, die vom Tauschpartner zur gleichen Zeit bezogen werden.
Diese Ferienart ist bei Singles ebenso beliebt wie bei Familien oder älteren Ehepaaren. Das Prinzip ist einfach: Auf speziellen Internetplattformen, auf denen sich Tausende von Angeboten weltweit finden, trägt man sich für eine Gebühr ein. Sie beträgt je nach Anbieter bis zu 140 Franken im Jahr. Das Inserat zeigt Fotos der eigenen vier Wände und beschreibt sie in allen Details. Grösse, Ausstattung, Besonderheiten und Lage gehören dazu. Ebenso Ausflugsziele in der näheren Umgebung, ein kurzes «Wir über uns» sowie das Ferienziel und -datum, das man selber wünscht.
Je nach Wunschdestination sind Ausdauer und Geduld gefragt. Nicht immer findet sich auf Anhieb ein geeigneter Tauschpartner, es gilt, flexibel zu sein: Wer beim ersten Haustausch von einem Bett direkt in Manhattan träumt, entdeckt wahrscheinlich nicht sofort ein passendes Angebot. Also muss die Suche auf andere Stadtteile ausgedehnt werden bis man in Brooklyn eine Familie findet, die zum gewünschten Reisedatum in die Schweiz will. Es empfiehlt sich, wenn man sich mit dem Tauschpartner intensiv verständigt und fragt, was einen interessiert. Das hilft, sein Gegenüber kennenzulernen, und ist vertrauensbildend.
Entpuppt sich die Ferienwohnung oder das Ferienhaus als verwahrloste Bruchbude? Beobachter-Mitglieder erfahren, worauf sie bei der Buchung schon mittels einer Checkliste achten können, wie sie auf Mängel richtig reagieren und was ihre Rechte und Pflichten als Mieter sind.
Unerfahrenen Tauschpartnern wird geraten, für die Gäste Listen zu schreiben, damit sie sich orientieren können. Ihnen beispielsweise zu notieren, bei wem sie den Hausschlüssel abholen können, welche Eigenarten das Türschloss hat, an wen sie sich wenden können, wenn die Waschmaschine streikt. Und mit ihnen abzumachen, welche Essensvorräte sie aufbrauchen dürfen, ob sie den Kühlschrank am Ende wieder auffüllen sollen. All dies bedeutet zwar Aufwand, beugt aber Ärger und Missverständnissen vor.
Falls sich jemand wegen Ärgernissen oder gar Streitfällen vor Gericht sorgt: Während vieler Jahre Tauschpraxis seien solche Probleme praktisch noch nie vorgekommen, heisst es bei Plattformen wie www.haustauschferien.com oder www.intervac-homeexchange.com. Reklamationen gibt es am ehesten wegen der Reinlichkeit. Und falls doch einmal etwas in die Brüche gehen sollte, einigen sich die Tauschfamilien in den meisten Fällen auf einen Schadensersatz. Wer trotzdem auf Nummer sicher gehen will, hält die Tauschabmachungen vorher schriftlich fest.
Neben der günstigen Unterkunft gibt es weitere gute Argumente für diese Art von Ferien: Man trifft Nachbarn, kauft im Quartier ein und profitiert bei Ausflügen natürlich von den Insidertipps der Tauschpartner.
- Einen Vertrag abschliessen oder nicht?
Vorteilhaft ist es, die Tauschabmachungen schriftlich festzuhalten. Damit verpflichten sich die Tauschpartner beispielsweise, Sorge zur Einrichtung zu tragen. Oder Aufgaben wie das Briefkastenleeren oder das Blumengiessen zu übernehmen. Ein solcher Vertrag schafft Klarheit, aber keine 100-prozentige Sicherheit. Gibt es einen Schaden, ist man auf die Einsicht und Kooperation des Tauschpartners angewiesen.
- Eine Haftpflichtversicherung ist empfehlenswert für beide Seiten.
Achten Sie darauf, dass die Versicherung Ihres Tauschpartners auch Schadensfälle im Ausland deckt.
- Schliessen Sie vertrauliche Dokumente weg.
Auch Gegenstände, die Ihnen lieb und teuer sind, können Sie in einem speziellen Raum deponieren, der für die Gäste unzugänglich ist.
- Wenn Sie Autos tauschen:
Fragen Sie bei Ihrer Versicherung nach, ob sie es abdeckt, wenn eine fremde Person Ihr Fahrzeug mehrere Wochen benutzt. Wenn Sie ein fremdes Auto benutzen: Klären Sie, ob es eine zusätzliche Versicherung braucht, die der Tauschpartner abschliesst.
- Haus- oder Wohnungstausch ist auch für Mieter möglich.
Es dem Vermieter mitzuteilen ist nicht zwingend erforderlich. Dieser kann den Tausch zudem nicht verbieten: Wer tauscht, verlangt dafür kein Geld. Es handelt sich also nicht um eine Untervermietung.