Raus aus dem Alltag, etwas erleben, in fremden Ländern neue Erfahrungen machen – davon träumen viele. Die wenigsten trauen sich allerdings, es auch wirklich durchzuziehen, die Brücken ganz hinter sich abzubrechen und auszuwandern. Schliesslich gibt es immer einen guten Grund, nicht dauerhaft ins Ausland zu ziehen: der Job, die Wohnung, das Geld, die Familie, Freunde, Katzen oder die Orchideen.

Doch es gibt auch mindestens so viele gute Gründe, den Sprung zu wagen. Und sei es nur vorübergehend für einen Aufenthalt mit Rückflugticket: Auswandern light, sozusagen.

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Der Job kann warten

In der Schweiz können die wenigsten auf vertragliche Grundlagen oder interne Leitlinien für längere Auszeiten zurückgreifen – sogenannte Sabbaticals. Da die meisten Arbeitnehmer grundsätzlich kein Anrecht auf ein Sabbatical haben, hängt es vom eigenen Verhandlungsgeschick und vom Entgegenkommen des Arbeitgebers ab, ob die Auszeit bewilligt und wie der Rahmen festgelegt wird. Um gute Konditionen auszuhandeln, sollte man beim Gespräch deshalb insbesondere den Vorteil für die Firma hervorheben. Halten Sie entsprechende Vereinbarungen auf jeden Fall schriftlich fest.

Sabbatical 1: Mehrzeit sammeln

Bei der «unsichtbaren Teilzeit» arbeiten Sie zwar weiterhin Vollzeit, sind vertraglich aber nur teilzeitangestellt – also beispielsweise 70, 80 oder 90 Prozent. So häufen Sie systematisch Mehrzeit an, die Sie während eines Sabbaticals abbauen. Der Vorteil besteht darin, dass auch während der Auszeit der vertraglich festgesetzte Lohn ausgezahlt wird. Entgegen der verbreiteten Meinung, wonach dann sämtliche Versicherungsleistungen durch die Firma erhalten bleiben, ist die Rechtslage allerdings unklar. Im Streitfall könnte ein Gericht ein solches Modell unter Umständen als Rechtsmissbrauch einstufen und dem Mitarbeiter somit die Versicherungsleistungen, die Arbeitnehmern normalerweise zustehen, während einer Kompensationszeit aberkennen.

Sabbatical 2: Unbezahlter Urlaub

Wenn Sie nicht auf einen durchgehenden Lohn angewiesen sind, ist unbezahlter Urlaub eine gute Methode. Bei diesem Modell wird der Arbeitsvertrag für eine vereinbarte Zeit unterbrochen. Diese Variante ist das klarste Sabbaticalmodell. Allerdings muss man sich die Versicherungsdeckung selber organisieren (siehe «Richtig versichert»).

Das gilt bei unbezahltem Urlaub

Sabbatical 3: Lohnverzicht

Sie können auch über einen festgesetzten Zeitraum auf einen Teil des Gehalts verzichten. Dieses Lohnguthaben wird Ihnen während des Sabbaticals in monatlichen Tranchen ausgezahlt. Wie beim Modell «unsichtbare Teilzeit» bleiben Sie während der Auszeit angestellt. Auch in diesem Fall ist es allerdings eher unwahrscheinlich, dass ein Gericht Ihnen die Versicherungsleistungen tatsächlich zuspräche.

Der beste Zeitpunkt

Ausbildungsende, Jobwechsel, Rente – es gibt Zeiten im Leben, die sich besonders gut für eine ausgedehnte Reise eignen. Der Vorteil dabei: Die Sache wird organisatorisch einfacher. Und Sie müssen niemandem Rechenschaft darüber ablegen, wie lange Sie verreisen, oder sich rechtfertigen, wenn Sie Pläne spontan ändern. Entscheidender Nachteil: Sie verdienen während der Reise nichts. Doch es gibt auch Möglichkeiten, den Job zu behalten und trotzdem länger zu verschwinden.

Tschüss, Behörden!

Wer einen längeren Aufenthalt in der Ferne plant, muss sich in der Schweiz abmelden – vielleicht. Vielleicht aber auch nicht. Denn die Modalitäten können nicht nur von Kanton zu Kanton variieren, sondern sogar von Gemeinde zu Gemeinde. Erkundigen Sie sich deshalb früh genug bei der Einwohnerkontrolle nach dem richtigen Vorgehen.

Sollten Sie sich abmelden müssen, hat das gewichtige Folgen: Wer seinen Lebensmittelpunkt nicht mehr in der Schweiz hat, kann auch nicht bei der hiesigen Krankenkasse versichert bleiben. Informieren Sie sich deshalb über die entsprechenden Konsequenzen. Nicht vergessen: Sobald Sie in die Schweiz zurückkehren, müssen Sie sich wieder anmelden.

Richtig versichert

Auch bei einem zeitlich befristeten Auslandsaufenthalt müssen Sie die versicherungsrechtlichen Bedingungen in Ihre Planung einbeziehen. Die wichtigsten Punkte:

  • Wer seinen Wohnsitz in der Schweiz hat, bleibt obligatorisch AHV- und IV-versichert und muss unter Umständen trotz der Auszeit Beiträge entrichten. Klären Sie vor dem Auslandsaufenthalt mit der AHV-Ausgleichskasse ab, ob Sie die Beitragspflicht für das laufende Jahr durch Ihre Anstellung erfüllen oder für den Zeitraum der Auszeit Beiträge zahlen müssen.
  • Wenn Sie im Kalenderjahr mindestens 21'160 Franken (Stand 2014) verdienen, bleiben Sie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses noch einen Monat bei der Pensionskasse Ihres Arbeitgebers versichert. Danach endet die obligatorische Versicherungspflicht. Viele Pensionskassen haben spezielle Regelungen bezüglich Sabbaticals.
  • Bei der Unfallversicherung bleibt die Deckung nach der letzten Lohnzahlung noch 30 Tage lang bestehen. Darüber hinaus können Sie den Schutz mit einer Abredeversicherung bei der Unfallversicherung des Arbeitgebers um weitere 180 Tage verlängern. Ohne diese Versicherung bleiben Leistungen infolge Unfalls ungedeckt.
  • Hat der Arbeitgeber eine Krankentaggeldversicherung abgeschlossen, sollten Sie mit dieser klären, ob und wie Sie während des Sabbaticals versichert sind. Es kann sich lohnen, eine Einzelkrankentaggeldversicherung abzuschliessen. Die ist aber teuer. Und die Versicherung ist nicht verpflichtet, Sie aufzunehmen.
  • Prüfen Sie Ihren Kranken- und Unfallversicherungsschutz. Die Kostenübernahme durch den Schweizer Versicherer ist begrenzt auf das Doppelte dessen, was die gleiche Behandlung im Wohnkanton gekostet hätte. Das reicht in gewissen Ländern nicht. Viele Kassen bieten günstige Zusatzversicherungen an, die weltweit eine unbegrenzte Deckung von Arzt- und Spitalkosten gewährleisten. Enthalten sind in der Regel auch die Kosten für die medizinisch notwendige Rückführung in die Schweiz. Unbedingt prüfen, ob diese Leistungen begrenzt sind.
  • Planen Sie einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt, müssen Sie eventuell eine internationale Krankenversicherung abschliessen. Klären Sie mit der Schweizer Kasse, ob Sie versichert bleiben und allenfalls bestehende Zusatzversicherungen sistieren können.

Gesund bleiben

Wer länger ins Ausland verreist, sollte sich auf jeden Fall vorher vom Hausarzt untersuchen lassen. Vor vielen Reisekrankheiten schützt eine entsprechende Impfung; dabei sollte man auch den in Europa gängigen Impfschutz kontrollieren und allenfalls auffrischen. Natürlich ist es wenig sinnvoll, für jede Impfung einen einzelnen Termin zu vereinbaren. Am besten setzen Sie sich mit dem Hausarzt oder einer Tropenklinik in Verbindung, sobald Sie sich an die konkrete Planung der Reise machen. Dabei gilt: Melden Sie sich lieber zu früh als zu spät.

Lassen Sie sich vom Arzt einen Plan zusammenstellen, wann welche Impfung durchgeführt werden soll. Meist lassen sich alle Impfungen auf zwei Termine verteilen. Der erste Termin sollte idealerweise zwei Monate, zumindest aber sechs Wochen vor dem Abreisedatum liegen.

Chronisch Kranke sollten daran denken, dass es nicht in allen Ländern einfach ist, Medikamente zu kaufen. Man tut gut daran, sich von seinem Hausarzt nicht nur den medizinischen Namen der Krankheit, sondern auch die Wirkstoffe erklären zu lassen.

Daheim in der Fremde

Wenn man sich auch im Ausland zu Hause fühlen will, mietet man am besten eine Ferienwohnung. Neben zahlreichen Onlineanbietern wie Casamundo, Homelidays oder E-Domizil haben auch traditionelle Reiseveranstalter Ferienhäuser im Programm.

Plattformen wie Airbnb oder Wimdu sind globale Marktplätze für Privatwohnungen, die man tage-, wochen- oder monateweise mieten kann. Das Prinzip ist einfach: Alle Unterkünfte werden mit Beschreibungen und Fotos auf eine entsprechende Plattform gestellt. Sowohl Gastgeber als auch Gast stellen sich zudem auf einer Profilseite vor. Jeder kann eine Unterkunft anbieten, jeder eine reservieren.

Wer Geld sparen will und während des Auslandsaufenthalts eine Wohnung oder ein Haus leer stehen hat, für den kann der Haustausch eine Lösung sein. Gegen eine Gebühr tragen sich Tauschwillige auf einer Haustausch-Plattform ein. Hier präsentieren sie ihr Haus oder ihre Wohnung und ergänzen das Inserat mit ihrer Wunschdestination und mit möglichen Tauschdaten.

Obwohl Plattformen wie Homeexchange mittlerweile über 55'000 Angebote in 150 Ländern zählen, braucht es doch etwas Zeit, um den richtigen Tauschpartner, die richtige Tauschpartnerin zu finden. Prüfen Sie den Anbieter genau, stellen Sie sicher, dass es eine Ansprechperson vor Ort gibt – und vergessen Sie auch nicht, die eigene Wohnung oder das eigene Haus rechtzeitig auszuschreiben.

Ein Vertrag bietet zwar keinen 100-prozentigen Schutz, aber es ist besser, etwas Schriftliches in der Hand zu haben. Zudem sollten beide Parteien eine Haftpflichtversicherung haben, die auch für Schäden im Ausland aufkommt.

Erkunden, lernen, arbeiten

Nicht nur Tourist sein, sondern Teil einer Kultur: Einfacher wird das, wenn man die Sprache beherrscht und mit Einheimischen in Kontakt kommt. Ein Praktikum oder ein Freiwilligeneinsatz kann dafür genau das Richtige sein.

  • Sprachschule: Einen seriösen Anbieter zu finden ist wichtig. Die Mitglieder des Verbands der Sprachreise-Veranstalter (Salta) werden auf Sicherheit und auf Qualität geprüft.
  • Au-pair oder Demi-pair: Beliebter als Au-pair- sind heute Demi-pair-Aufenthalte, bei denen die Arbeit mit Sprachlektionen ergänzt wird. Die Agentur Aupair 50 plus bietet Stellen für ältere Reisende.
  • Praktikum gegen Gebühr: Diverse Sprachreiseagenturen vermitteln gegen Gebühr Praktika auf der ganzen Welt. Die Agentur sollte aber Mitglied beim Verband Salta sein.
  • Freiwilligenarbeit: Neben kommerziellen Anbietern wie etwa Globetrotter oder Kuoni gibt es auch viele Non-Profit-Organisationen wie AFS, Helvetas oder ICYE, die gegen eine geringe Gebühr Praktikumsplätze vermitteln. Selbstverständlich kann man sich auch direkt bei einer Organisation melden und sich nach einem Praktikumsplatz erkundigen.

Weitere Infos

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten: www.eda.admin.ch