Rechtslexikon

Koordinationsabzug


Veröffentlicht am 2. März 2020 - 16:36 Uhr

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«Koordinationsabzug» ist ein Begriff, der im Bereich der beruflichen Altersvorsorge, in der sogenannten 2. Säule, verwendet wird. Der Koordinationsabzug wird vom AHV-pflichtigen Lohn abgezogen. Daraus resultiert der sogenannte koordinierte Lohn. Auf diesem Lohn erhebt die Pensionskasse dann ihre Prämien. Die Höhe des Koordinationsabzuges wird vom Bundesrat festgelegt.

Im Schweizer System der Altersvorsorge muss man sich immer vor Augen halten, dass die AHV (1. Säule) eine Grundrente ausrichtet und die Pensionskasse (2. Säule) eine ergänzende Rente dazu auszahlt. Der Zweck des Koordinationsabzuges ist es nun, dass die Pensionskasse nur Beiträge auf demjenigen Lohn erhebt, für welchen die AHV keine Rente ausrichtet. Der Koordinationsabzug dient somit im weiteren Sinn letztlich zur Koordinierung der Renten der AHV mit denjenigen der Pensionskasse.

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