Ruhezeiten
Veröffentlicht am 7. August 2017 - 09:10 Uhr
Es gibt keine gesamtschweizerisch einheitliche Regelung von Ruhezeiten. Diese variieren also je nach Region oder je nach Hausordnung. Viele Gemeinden haben Ruhezeiten in der kommunalen Polizeiverordnung verankert. Doch längst nicht alle Verordnungen lassen einen klaren Schluss zu, wo eine unzumutbare Ruhestörung beginnt. Genaue Belastungsgrenzwerte sucht man in den kommunalen Verordnungen vergebens.
Erschwerend kommt hinzu, dass das Lärmempfinden sehr subjektiv ist: Während es dem einen überhaupt nichts ausmacht, Kinder lautstark spielen zu hören, nimmt der andere die damit verbundene Lärmimmission als reinste Tortur wahr.
Auf gesamtschweizerischer Ebene sieht die Regelung noch etwas schwammiger aus: Das Gesetz bestimmt, dass jedermann verpflichtet ist, sich aller «übermässigen» Einwirkungen auf die Nachbarn zu enthalten.
Lärm in der Nachbarschaft, verursacht durch Kindergeschrei, feiernde Partygäste oder Baumaschinen, führt häufig zu Konflikten. Erfahren Sie als Mitglied des Beobachters, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können.