Rechtslexikon

Urteil


Veröffentlicht am 29. August 2017 - 11:44 Uhr

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Ein Urteil im rechtlichen Sinne ist ein gerichtlicher Entscheid, mit dem ein Verfahren abgeschlossen wird. Urteile werden in Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren gefällt. In einem Urteil wird materiell, also über die Sache selber, entschieden. Demgegenüber befinden (im Zivil- und im Strafrecht) Kollegialgerichte mit Beschluss und Einzelrichter mit Verfügung über rein formelle Fragen: zum Beispiel, dass auf die Sache nicht eingetreten werden kann, weil es an prozessualen Voraussetzungen wie der örtlichen oder sachlichen Zuständigkeit oder der Fristwahrung fehlt.

Im Verwaltungsrecht ist eine Verfügung demgegenüber ein vom Staat an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt. Sie kann angefochten werden, worauf gerichtliche Instanzen mit einem Urteil über ihre Rechtmässigkeit befinden können.

Die Begriffe Verfügung und Beschluss sind natürlich nicht nur verfahrensrechtliche: Man kann zum Beispiel über Sachen, deren Eigentümer man ist, verfügen, zu Lebzeiten oder mittels Verfügung von Todes wegen. Und Beschlüsse werden auch von ganz anderen Personenmehrheiten gefasst als von Gerichten und Behörden – etwa von Vereinsvorständen, von Aktionärsversammlungen oder von Stockwerkeigentümer-Gemeinschaften.

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