Ausgestattet mit vier Mikrofonen wird ein Lärmmessgerät des französischen Unternehmens Bruitparif zum Schrecken von Töff- und Autofahrern, die gerne Krach machen. Denn dieses Gerät kann nicht nur messen, wie viel Lärm eine Quelle verursacht, sondern auch, wo genau diese Lärmquelle ist. Dies macht die Hydra mit einer Zuverlässigkeit und Genauigkeit, die auch vor Gericht Bestand hat.

Bislang scheiterte der Kampf gegen übermässigen Töff- und Autolärm an einem tauglichen Messgerät. «Frankreich steht nun kurz vor der definitiven Einführung von Lärmblitzern. Seit mehreren Jahren testet der Staat gemeinsam mit dem Anbieter die Hydra. Der Einsatz würde die Polizei bei Lärmkontrollen stark entlasten und hätte eine präventive Wirkung», sagt Gabriela Suter, Aargauer SP-Nationalrätin und Präsidentin der Lärmliga Schweiz. Um die Hydra bekannter zu machen, hat die Lärmliga Anfang November das Gerät an einer Medienkonferenz im Beisein von Vertretern des französischen Herstellers präsentiert. 

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Lärmblitzer Hydra mit Mikrofonen

Hydra, das Lärmmessgerät des französischen Unternehmens Bruitparif, misst nicht nur wie viel Lärm gemacht wird, sondern auch woher dieser kommt.

Quelle: www.bruitparif.fr

Anwohner nerven sich über laute Sportwagen

Seit Jahren wächst in der Bevölkerung der Unmut über vermeidbaren Krach, der aus den Auspuffrohren hoch motorisierter Sportwagen dringt oder aus lästig wummernden Motorrädern, meist amerikanischer Herkunft. Ganz legal bietet etwa der Hersteller Dr. Jekill & Mr. Hyde für Töffs nachrüstbare Auspuffanlagen mit integrierter Klappensteuerung an.

Wird die Klappe per Knopfdruck geöffnet, kommt hinten «mehr Sound und Performance» heraus, heisst es unverblümt auf der Website des Anbieters. Viele BMW, Audi oder Mercedes verfügen über elektronisch wählbare Fahrprogramme, oft Sportmodus genannt, die nicht nur das Ansprechverhalten des Motors verändern, sondern auch den «Sound». Bei Fans beliebt ist etwa das bollernde Geräusch, das durch künstlich verursachte Fehlzündungen entsteht.

Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung unterlassen.

Weniger gut kommen die Krachvehikel bei Anwohnerinnen und Anwohnern an. In vielen Kantonen haben die Polizeien in den vergangenen Jahren spezielle Teams zusammengestellt, welche mit viel Aufwand Jagd auf die Lärmsünder machen. Das Gesetz ist eigentlich klar: Das Strassenverkehrsrecht verlangt, dass Fahrerinnen und Fahrer von Motorfahrzeugen jede vermeidbare Lärmbelästigung unterlassen.

Untersagt sind zum Beispiel hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf, beim Fahren in niedrigen Gängen oder zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs beim Anfahren. Auch fortgesetztes, unnötiges Herumfahren in Ortschaften ist untersagt. Wer mit seinem Fahrzeug unnötigen Lärm erzeugt, kann verzeigt werden.

So hat die Kantonspolizei Luzern im Jahr 2020 total 246 Fahrzeuge wegen übermässigen Verkehrslärms und verbotener Änderungen stillgelegt. Im Jahr 2021 waren es 173 Fahrzeuge. Auch auf Aargauer Strassen kommt nicht immer ungeschoren davon, wer Krach macht. Die Polizei stellte im Jahr 2021 rund 200 abgeänderte Wagen für eine vertiefte technische Überprüfung sicher. 

Jetzt will Bund den Einsatz von Lärmblitzern prüfen

Vor Ort sind die Mittel der Polizei aber beschränkt. Bei einer Kontrolle auf der Strasse kann sie in der Regel bloss eine sogenannte Nahfeldmessung durchführen. Dabei wird mit einem Mikrofon nahe am Auspuff der Lärmwert gemessen und mit dem Referenzwert in der Typengenehmigung verglichen. Dieser ist im Fahrzeugausweis hinterlegt und wird in einem genau definierten Prüfverfahren bestimmt.

Es handelt sich um eine sogenannte Vorbeifahrtsmessung mit vorgeschriebener Geschwindigkeit und Gangwahl. Vor Ort kann die Polizei diese komplizierte Messung nicht durchführen. Der Fahrer oder die Fahrerin werden deshalb für eine Nachkontrolle auf das Strassenverkehrsamt aufgeboten. 

Ein Lärmblitzer, der analog zum Radar den Lärmwert im realen Strassenverkehr misst, ist da viel effektiver. In der Schweiz fehlen dafür aber noch die gesetzlichen Grundlagen. Das könnte sich bald ändern: Das Bundesamt für Strassen (Astra) prüft derzeit gemeinsam mit dem Bundesamt für Umwelt (Bafu) den Einsatz von Lärmblitzern. «Wir prüfen etwa, wie hoch der noch erlaubte Schwellenwert angesetzt werden müsste und wie sichergestellt werden kann, dass ein Messgerät auch das misst, was es soll», sagt Astra-Mediensprecher Thomas Rohrbach.

Aktiv geworden sind Astra und Bafu aufgrund einer parlamentarischen Motion, die verlangt, dass übermässige Lärmemissionen im Strassenverkehr einfacher und stärker sanktioniert werden können. Rohrbach geht davon aus, dass der Bundesrat die neue Gesetzesvorlage noch Ende dieses Jahres oder im nächsten Frühjahr in die Vernehmlassung schicken kann. 

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