Veröffentlicht am 23. Mai 2014 - 17:00 Uhr,
aktualisiert am 3. Juni 2021 - 09:30 Uhr durch Cornelia Döbeli
Das gemeinsame Sorgerecht hält Eltern natürlich nicht von Streitereien ab. Entscheidend ist aber: Kein Elternteil hat einen Stichentscheid. Im Streitfall entscheidet die zuständige Behörde.
Die gemeinsame elterliche Sorge ist seit 2014 die Regel – auch für nicht verheiratete Paare. Mutter und Vater sollen gemeinsam Verantwortung für die Entwicklung und Erziehung ihres Kindes übernehmen. Die verfassungsmässige Gleichstellung von Mann und Frau ist damit in dieser Frage umgesetzt.
Allerdings kommt es bei Unverheirateten auch heute nicht «automatisch» zur gemeinsamen elterlichen Sorge. Es braucht dafür eine gemeinsame Erklärung der Eltern. Diese kann zusammen mit der Vaterschaftsanerkennung beim zuständigen Zivilstandsamt abgegeben werden.