Lärmgeplagte Anwohner blitzen vor Bundesgericht ab
Wie gegen Lärm im Ausgehquartier wehren? Anwohner der Zürcher Langstrasse gingen gerichtlich gegen einen durchgehend geöffneten Kiosk vor. Nun erteilte ihnen das Bundesgericht eine Abfuhr.
Veröffentlicht am 11. März 2022 - 14:28 Uhr
Flanieren, in grossen Gruppen herumstehen, lachen, johlen, verschiedene Substanzen konsumieren – das ist täglich Realität an der Zürcher Langstrasse. Das Resultat: Lärm – besonders am Wochenende. Wer hier nachts schlafen will und zumindest noch einen Teil seiner Hörfähigkeit besitzt, hat es schwer.
Drei Anwohner von Seitenstrassen der Langstrasse wollten sich damit nicht abfinden und gingen gerichtlich gegen einen durchgehend geöffneten Kiosk in ihrer Nähe vor.
Ihre Idee: Öffnungszeiten von Clubs müssen in Zürich im Rahmen einer Baubewilligung abgesegnet werden. Gegen die Bewilligung können Anwohnerinnen Rekurs einlegen. Warum soll das nicht auch für einen 24-Stunden-Shop gelten?
Das höchste Gericht trat nicht auf die Beschwerde ein. Die Begründung:
- Die drei Anwohner konnten kein genügendes Interesse nachweisen, um den Entscheid des Verwaltungsgerichts anzufechten.
- Der Shop verursache keine eigenständige Belastung, der Lärm vermische sich mit den übrigen Immissionen des Nachtlebens im Viertel.
- Wenn die Betriebszeiten eines einzelnen Shops beschränkt werden, nütze das den Bewohnern auch nichts.
Abgesehen davon: Lärmgeplagte haben keine guten Karten, wenn sie ihre Klagen mit dem Baurecht begründen, hielt das Gericht im noch unveröffentlichten Urteil fest.
Es sei zwar möglich, dass ein Teil der Kundschaft zu den nächtlichen Ruhestörungen beitrage. Doch der Shop sei nur einer von vielen 24-Stunden-Läden im Quartier. Wenn man die Verkaufszeiten eines einzelnen Shops beschränke, würde die Kundschaft auf andere Läden ausweichen – und das Lärmproblem einfach verlagern. Darum sei das gewählte baurechtliche Verfahren nicht geeignet, den Partylärm zu mindern. Wenn schon, müssten Einschränkungen für alle ähnlichen Betriebe im Quartier verfügt werden.
Lärm in der Nachbarschaft, verursacht durch Kindergeschrei, feiernde Partygäste oder Baumaschinen, führt häufig zu Konflikten. Erfahren Sie als Mitglied des Beobachters, was ihre Rechte sind und wie sie sich wehren können.
2 Kommentare
Physiologisch ist Nachtruhe notwendig im Schlafzimmer. Nachtruhegesetz verbietet Lärm, auch im Öffentlichen Raum. Sind Orte wie "die Langstrasse" rechtsfreier Raum (bzw. gelten für solche Zonen Sonderregeln)?
Ich verstehe einfach nicht, warum man alles mischt: Einerseits Rambazamba outdoor bzw. Lärmenthusiasten indoor, alles tendenziell 24/7. Warum immer Türen- und WC-Deckel-Knallen. Warum? Und andererseits sehe ich NULL Hilfe für Chronischkranke (wie Dauerkopfschmerzen, Herz/Kreislauf, Stressfolgeerkrankungen), damit zumindest sie eine Zuflucht hätten. Ordnung! Stille hier. Laute dort. Trennung. Bereits am 9.10.2000 schrieb der Beobachter: An einer schweren Herzkrankheit leidet der Rentner Hans G. Das Fenster seines Schlafzimmers öffnet sich gegen den Parkplatz eines Restaurants. Immer wieder reissen ihn Gespräche, Gelächter oder knallende Autotüren aus dem Schlaf. Für die Ärzte ist klar: Ausgelöst wurde die Krankheit durch die «lärmbedingten dauernden Schlafstörungen».
Ich recherchiere seit Jahren dazu; meines Wissens gibt es in der ganzen Schweiz keine einzige Mietwohnung mit Stille-Garantie (primär Indoor-Lärm), OBWOHL das gemäss meiner Forschung sehr leicht machbar wäre und OBWOHL der Beobachter 9.10.2000 schrieb: Für eine ruhigere Wohnung würden 54 Prozent der Befragten einen höheren Mietzins bezahlen - in der Regel zwischen 200 und 500 Franken mehr pro Monat.
https://wohnenmusthave.webnode.page/
Richtig so, ist wie mit den Bewohner am Flughafen, günstig wohnen aber dann die Jets in Frage stellen.