Leitzins sinkt erneut – zahle ich nun weniger Miete?
Ich habe gelesen, dass die Nationalbank den Leitzins erneut gesenkt hat auf 1,25 Prozent. Reduzieren sich nun auch die Mietzinsen?
Veröffentlicht am 20. Juni 2024 - 10:30 Uhr
Nein. Die Mietzinse orientieren sich nicht am Leitzinssatz – zumindest nicht direkt. Für sie ist der sogenannte Referenzzinssatz massgebend. Das ist ein Durchschnittszins, den die Schweizerische Nationalbank (SNB) gestützt auf die Hypothekarzinsen der grösseren Banken berechnet.
Der Referenzzinssatz liegt aktuell immer noch bei 1,75 Prozent. Deshalb gibt es derzeit keinen Anlass, eine Mietzinsreduktion zu verlangen. Trotzdem ist es für Mieterinnen schon mal ein gutes Zeichen, wenn der Leitzins sinkt. Dieser fiel bereits im vergangenen März um 0,25 Prozentpunkte. Am Leitzins orientieren sich auch die Hypozinsen. Und die sind wiederum für den Referenzzins relevant – und damit für Ihre Miete.
Das alles geht aber nicht so schnell. Bis der Referenzzins sich bewegt, braucht es Zeit. Das liegt an den langjährigen Festhypotheken, die ebenfalls in die Rechnung einfliessen. Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass der Referenzzins demnächst sinkt. Immerhin dürfte auch keine weitere Erhöhung der Mietzinse vor der Tür stehen.
Es gibt verschiedene Gründe, wie es zu einer Mietzinserhöhung kommen kann. Ein steigender Referenzzinssatz sowie die Weitergabe der Teuerung an die Mieterschaft betrifft viele, während eine Hausrenovation nur die dort wohnhaften Mieterinnen und Mieter tangiert. Bei Guider erfahren Beobachter-Abonnentinnen und -Abonnenten, was die Anforderungen an die Vermietenden sind und wie man sich als Mieter wehren kann.
- 1Welcher Mietzins ist angemessen?
- 2Was sind orts- und quartierübliche Mietzinse?
- 3Mietzinserhöhung infolge des gestiegenen Referenzzinssatzes
- 4Mietzinserhöhung infolge Teuerung und Kostensteigerung
- 5Mietzinserhöhung infolge Renovation der Mietwohnung
- 6Anforderungen an die Mitteilung der Mietzinserhöhung durch den Vermieter
- 7Mietzinserhöhung anfechten
- 8Kündigungsschutz bei Anfechtung der Mietzinserhöhung
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