Können Vermieter das Qualmen gänzlich verbieten?
Frage: In meinem Mietvertrag steht, dass es eine Nichtraucherwohnung ist. Mein Freund ist Raucher. Darf er wirklich nicht drinnen rauchen?
Veröffentlicht am 17. April 2023 - 13:05 Uhr
Die Antwort ist nicht ganz einfach. Lange galt Rauchen als sogenannt höchstpersönliches Recht, das nicht durch den Mietvertrag eingeschränkt werden konnte. Egal, was im Vertrag stand, man durfte rauchen.
Einzelne Schlichtungsbehörden haben aber in letzter Zeit anders entschieden. Die Rechtsprechung ist in dieser Frage also im Fluss. Klar ist hingegen, welche Schlichtungsbehörde zuständig ist, wenn es Streit gibt: die an Ihrem Wohnsitz. Dort können Sie sich erkundigen, wie diese in solchen Fällen entscheidet. Die Adresse finden Sie auf www.mietrecht.ch.
Bei Auszug ist ein Spezialanstrich nötig
Was ebenfalls klar ist: Spätestens wenn Sie ausziehen , müssen Sie allenfalls die Kosten für einen Spezialanstrich tragen, eine Nikotinsperre oder einen Isolierungsgrund. Diese Anstriche verhindern, dass der Rauchgeruch durchdrückt. Normale Farben schaffen das nicht.
Es spielt dabei keine Rolle, wie lange die Wohnung vorher nicht gestrichen wurde. Selbst wenn das seit Jahren oder Jahrzehnten nicht mehr geschehen ist und auch ohne Rauch neue Farbe dringend nötig wäre, muss die Vermieterschaft nichts an diese Spezialanstriche zahlen.
Haftpflichtversicherung zahlt nicht
Übrigens hilft es in dieser Sache auch nichts, wenn Sie eine Haftpflichtversicherung für Mieterschäden abgeschlossen haben – sehr wahrscheinlich müssen Sie den Schaden trotzdem aus der eigenen Tasche zahlen. Denn viele Versicherungen übernehmen keine sogenannten Dauerschäden, die langsam entstanden sind.
Massgebend sind immer die allgemeinen Versicherungsbedingungen. Zudem kann die Versicherung argumentieren, dass Sie den Schaden in Kauf genommen haben. Das ist ein weiteres Argument dagegen, dass sie die Kosten tragen müsste.
Alles in allem kann es also teuer für Sie werden – besonders bei einer grösseren Wohnung.
Geht etwas kaputt oder werden Mieter beim Auszug aufgefordert, für den beschädigten Herd aufzukommen, braucht man sich nur im Rahmen der durchschnittlichen Restlebensdauer zu beteiligen. Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Lebensdauer», wie die Altersentwertung für Einrichtungsgegenstände sowie für Boden- und Wandbeläge festgesetzt ist.
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3 Kommentare
Guten Tag,
Ich habe am 16.3.2022 bei der Schlüsselübergabe schon Aha Erlebnisse
Was für eine Frage!
Allein schon aus Höflichkeit und Rücksicht gegenüber andern Menschen und deren Gesundheit, geht doch jeder höfliche, gut erzogene, respektvolle Mensch ins Freie zum Rauchen!
Lebt man in einer "Raucherfreien Wohnung", ist doch absolut klar, was damit gemeint ist!
Mein Nachbar unter mir, weckt mich jede Nacht X.x. Jetzt Raucht Er E-Zigi mit Tabacco, morgends um 3uhr. Ich arbeite. Muss manchmal um 5uhr aufstehen. Beim Bewerb.habe uch jedesx geschrieben. Bin 100% NR hat man ignoriert. Der ganze Treppenhausgestank.pneulager/zigi etc.kommt alles von unten über die Böden in meine Wohnung. Sfr.1300.- für 2.5zi. Fast jeden Tag sanitäter. Habe beweise genug. Schreiben,1.abmahn.,später kündig.androh. Und es geht weiter, heute um 3uhr, E-zigi toll im schlafz. Da vergeht einem das Vertrauen. Thun und Agglo geht das so. Als Auswärtige hat man keine Ahnung und geht von einer Katastrophe in die andere. Es gibt noch ganz andere,versteckte mängel hier.
Esther Zweifel, Heimberg