Was dürfen Vermieter mit den Nebenkosten abrechnen?
Der Vermieter musste eine Heizsonde ersetzen und will die Kosten dafür als Nebenkosten bei uns Mieterinnen geltend machen. Darf er das?
Veröffentlicht am 18. September 2024 - 06:00 Uhr
Nein, das darf er nicht. Auf der Nebenkostenabrechnung sollten Sie generell kontrollieren, ob die abgerechneten Positionen überhaupt im Mietvertrag als Nebenkostenpositionen aufgeführt sind. Nur diese schulden Sie auch.
Aber aufgepasst: Selbst wenn im Mietvertrag Unterhalts- und Reparaturkosten aufgeführt sind, müssen Sie diese nicht tragen. Servicekosten der Heizsonde, sofern diese im Mietvertrag aufgeführt sind, könnte der Vermieter Ihnen zwar in Rechnung stellen, nicht aber eine neue Heizsonde.
Etwas stimmt bei der Abrechnung der Nebenkosten nicht oder macht Sie stutzig? Mit der Mustervorlage «Beanstandung der Nebenkostenabrechnung» sehen Sie als Beobachter-Mitglied, wie Sie beim Vermieter nachhaken können.
Wenn etwas kaputtgeht, darf der Vermieter Reparaturen und Ersatzanschaffungen nicht auf die Mieter überwälzen. Sie können die Kosten für den Ersatz der Heizsonde ablehnen und verlangen, dass er die Nebenkostenabrechnung korrigiert.
Oft sind die Nebenkosten auf der Abrechnung nicht klar definiert, es steht etwa nur «Heizkosten». Wenn nicht klar ist, was der Vermieter unter dieser Position alles verrechnet: Fragen Sie nach.
Nebenkostenabrechnungen führen immer wieder zu Diskussionen. Die Expertinnen und Experten des Beobachters haben im Detail festgehalten, wie Sie als Mitglied die Abrechnung mit Hilfe eines Merkblatts überprüfen können und wie Sie bei Beanstandungen am besten vorgehen.
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