Patrick Strub
, aktualisiert am 16. April 2024 - 17:10 Uhr durch
Beobachter Online
Pflanzen dürfen nicht zu dicht an das Grundstück des Nachbarn angrenzen.
Bild: Thinkstock Kollektion
Pflanzen können Zwietracht säen. Wenn sich Nachbarn über den Standort von Hecken , Büschen oder Bäumen in den Haaren liegen, muss das Gesetz her.
Jeder Kanton hat seine eigenen Vorschriften über Grenzabstände, Maximalhöhen und dergleichen. In den meisten Kantonen finden sich diese Bestimmungen im Einführungsgesetz zum Zivilgesetzbuch (EG ZGB). Die entsprechenden Artikel und Paragraphen finden Sie hier im Folgenden aufgelistet.
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