Wenden Sie sich an eine Platzierungsorganisation wie Tipiti, Espoir, PACH oder direkt an Ihre Wohngemeinde. Der Vorteil einer Pflegekinder- Platzierungsorganisation: Sie können einen Vorbereitungskurs besuchen, und Sie werden von Anfang an begleitet. 

Man wird Ihre Eignung als Pflegeeltern prüfen. Eigene Kinder sind kein Nachteil, sondern vielfach erwünscht. Pflegeeltern dürfen jedoch insgesamt höchstens vier Kinder betreuen. Der Entscheid für ein Pflegekind muss von der ganzen Familie mitgetragen werden. Für gewisse Pflegeverhältnisse wird zudem eine pädagogische oder psychologische Ausbildung verlangt. Haben Sie und Ihre Kinder einen natürlichen Altersabstand zum Pflegekind, sind Sie gesund und belastbar, flexibel, tolerant und geduldig und verfügen Sie über ein unterstützendes Netz (Familie, Freunde, Nachbarn et cetera), sind das schon mal gute Voraussetzungen. Wenn Sie genügend Platz und einen guten Leumund haben, sind die Chancen gut. Sie haben die Wahl, ein Dauer-Zuhause, ein Entlastungs-, Wochenend-/Ferien- oder SOS-Zuhause für ein Pflegekind zu schaffen.

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Die Aufnahme eines Pflegekindes ist bewilligungspflichtig

Pflegeeltern haben Anspruch auf ein Pflegegeld, bestehend aus einer Entschädigung für Wohnen und Ernährung und einem bescheidenen Entgelt für die Erziehungsarbeit. Der Pflegevertrag kommt in der Regel zwischen der platzierenden Behörde oder der Platzierungsorganisation und den Pflegeeltern zustande.

Wichtig: Das Pflegekind muss für Schäden, die es Ihnen oder Dritten zufügen könnte, versichert sein.

Wer ein Pflegekind aufnehmen will, braucht in den meisten Fällen eine Bewilligung (Artikel 4 der Pflegekinder-Verordnung PAVO regelt die Voraussetzungen). Zuständig für die Erteilung der Bewilligung ist die Kindesschutzbehörde (KESB) oder eine andere vom kantonalen Recht bezeichnete Stelle am Wohnsitz der künftigen Pflegeeltern.