Peter Lüthi, 72, wollte seiner Tochter eine Vollmacht über das Ehekonto bei der Postfinance ausstellen. So hätte sie ihre Eltern bei den täglichen Einkäufen unterstützen können. Lüthis Ehefrau ist dement, er wollte deshalb die Vollmacht auch in ihrem Namen unterzeichnen.

Doch da hatte er die Rechnung ohne die Juristen der Postfinance gemacht. Lüthi dürfe nicht für seine Frau unterschreiben, teilten sie ihm mit. Es müsse ein gesetzlicher Vertreter bestimmt werden. Zuständig in solchen Fällen ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB). Doch die winkte ab: Es brauche keine gesetzliche Vertretung, das Gesetz sehe ausdrücklich ein Vertretungsrecht des Ehepartners vor. Um jedes Missverständnis auszuschliessen, teilte eine KESB-Mitarbeiterin der Postfinance dies sogar telefonisch mit.

Partnerinhalte
 
 
 
 
Unnötiges Dokument verlangt

Damit gab sich die Postfinance nicht zufrieden. Sie verlangte von Lüthi eine offizielle Urkunde der KESB. Diese sowie das Arztzeugnis für seine Frau kosteten Lüthi 300 Franken. Dabei besagt die Urkunde nichts anderes, als dass das Gesetz auch für Lüthi gilt. «Ich verstehe nicht, warum sich die Postfinance so kundenunfreundlich verhält», sagt Tochter Brigitte Baumann.

Konfrontiert mit diesem Vorwurf, übt sich die Postbank in nobler Zurückhaltung. Die Postfinance gehe nicht auf Details zu Geschäftsbeziehungen ein. «Wir haben gewisse Sorgfaltspflichten einzuhalten und sind bestrebt, mit unseren Kunden gemeinsame Lösungen zu finden», sagt ein Mediensprecher. Davon haben Peter Lüthi und seine Tochter nichts gespürt.