Angefahren und abgeschrieben
Ein junger Schreiner wird auf dem Trottoir schwer verletzt. Statt ihn wieder in den Beruf zu integrieren, drängt ihn die Suva in die Sozialhilfe.
Veröffentlicht am 10. November 2015 - 09:48 Uhr
Marco Hinna erinnert sich, wie er sich auf dem Trottoir umdreht und den Mercedes direkt auf sich zuschiessen sieht. Zwei Scheinwerfer und ein heulender Motor, morgens um drei an einem Samstag im Januar 2014. Dann der Aufprall. Dann nichts mehr.
Der Crash bei einem Kreisel in Abtwil SG schafft es bis in die nationalen Newsportale: ein 18-Jähriger, der betrunken den Mercedes seines Vaters mit übersetzter Geschwindigkeit in einen Kreisel hineinjagt, aufs Trottoir schlittert, in drei junge Männer rast und sie wegschleudert. Gegenüber der Polizei behauptet er zunächst, ein anderer sei am Steuer gesessen, ein Bekannter, der das Weite gesucht habe. Ein halbes Jahr nach dem Unfall verurteilt das Kreisgericht den jungen Lenker zu einer bedingten Geldstrafe.
Für die Justiz ist der Fall damit erledigt. Für Marco Hinna, der vom Unfall einen komplizierten Bruch des rechten Schien- und Wadenbeins davontrug, noch lange nicht. «Der Unfall hat mein Leben aus der Bahn geworfen», sagt er, der zuvor einen Temporärjob als Schreiner hatte. «Und ich werde den Eindruck nicht los, man lege mir auf dem Weg zurück ins normale Leben ständig Steine in den Weg.» Zu diesem Eindruck kommt ein Groll – darüber, dass er als Unfallopfer heute wohl in grösseren Schwierigkeiten steckt als der derjenige, der ihn über den Haufen fuhr. Seit jenem verhängnisvollen frühen Morgen kann der gelernte Schreiner als Folge der Verletzungen nicht mehr in seinem angestammten Beruf arbeiten – dennoch erhält er von der Suva seit gut einem halben Jahr keine Taggelder mehr. Die Folge: Der 23-Jährige hat sein Erspartes und das Haftpflichtgeld aufgebraucht und muss nun Sozialhilfe beziehen, um sich über Wasser halten zu können. Seine Wohnung in St. Gallen hat er gegen eine günstigere in einem Vorort eingetauscht.
Der Grund für Hinnas missliche Lage liegt in einer medizinischen Beurteilung der Suva. Für diese ist er seit Anfang Mai nämlich wieder voll arbeitsfähig – und hat damit keinen Anspruch mehr auf Taggelder. Hinna schüttelt den Kopf. «Der Bruch ist nur langsam verheilt, ich habe noch heute Schmerzen im Bein. Mehr als fünfzig Meter kann ich nicht gehen, Treppensteigen bekomme ich kaum hin, lange stehen geht nicht. Einen Job als Schreiner finde ich so nicht.»
«In der Logik der Suva muss er nun irgendeinen Job annehmen.»
Manfred Dähler, Anwalt von Marco Hinna
Der Hausarzt hält die «belastungsindizierten Schmerzen», von denen sein Patient berichtet, für glaubwürdig. In seiner Beurteilung von Hinnas Arbeitsfähigkeit vermerkt er einen «stark verzögerten Heilungsverlauf in dem Sinne, dass die knöchernen Fragmente zunächst nicht adäquat zusammenwuchsen». Auch danach sei es mehrfach zu «objektiv sichtbaren Schwellungen» gekommen. Der Arzt hält fest: «Für mich ist Herr Hinna als Schreiner seit dem Unfalltag durchgehend zu hundert Prozent arbeitsunfähig.»
Auf diese Einschätzung gibt die Suva nichts. Sie ordnete zwar eine Untersuchung durch den Kreisarzt an – aber erst, nachdem Hinnas Arzt und Anwalt beide bemängelten, sie habe den jungen Schreiner gesundgeschrieben, ohne ihn jemals untersucht zu haben. Doch in der Sache bleibt die Suva stur: Hinna sei sowohl «im angestammten Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu hundert Prozent arbeitsfähig», schreibt sie in ihrer Verfügung.
Daran ändert auch der Bericht eines unabhängigen orthopädischen Gutachters nichts, den Hinnas Anwalt in Auftrag gibt. Der Gutachter kommt zum Schluss, die Einschätzung der Suva sei schlicht «nicht nachvollziehbar». Von der Suva ist zum Fall keine Stellungnahme zu erhalten, weil das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Marco Hinna hat Einsprache erhoben – sein Anwalt versucht, mit medizinischen Spezialgutachten Argumente gegen die Gesundschreibung durch die Suva zu finden.
Derweil ärgert sich der junge Schreiner, dass er weiterhin von der Sozialhilfe leben muss: «Ich will keine Sozialhilfe, ich brauche Unterstützung bei meiner Rückkehr ins Arbeitsleben», sagt er. Hinna hat Anfang dieses Jahres eine Weiterbildung zum Technischen Kaufmann begonnen. Auf eigene Initiative: «Ich sagte mir, als Schreiner kann ich mit diesem Bein wohl nie mehr arbeiten – also muss ich mir etwas anderes überlegen.»
In der Schule kommt er gut voran, seine Noten sind tadellos, im nächsten Jahr will er die Prüfung für den eidgenössischen Fachausweis ablegen. Das Problem aber auch hier: das Geld. Die Ausbildung kostet rund 30'000 Franken. Die Schule, die um seine prekäre Situation weiss, hat bislang darauf verzichtet, ihm das Schulgeld in Rechnung zu stellen. Sie nehme ihm damit eine grosse Last von den Schultern, sagt Hinna. Trotzdem bleibe seine Situation frustrierend: «Ich werde angefahren, ziehe Verletzungen davon, orientiere mich neu, um auf dem Arbeitsmarkt wieder eine Chance zu haben – und statt mich zu unterstützen, stoppt die Suva die Taggelder und treibt mich in die Sozialhilfe.»
Für Manfred Dähler, Hinnas Anwalt, ist der junge Schreiner nicht nur Opfer eines Verkehrsunfalls, sondern auch eines Systemfehlers. Die Sozialversicherungen betrachteten seinen Fall nicht ganzheitlich, sondern trennten die Aspekte Heilung und Wiedereingliederung. «Die Suva ist verantwortlich für die Heilung, sie will, dass ein Verunfallter rasch und vollständig gesund wird», sagt er. «Integration ist nicht ihr Thema, dafür ist die IV zuständig.» Nur: Diese sieht keinen Grund, aktiv zu werden, solange die Suva den 23-Jährigen als arbeitsfähig einstuft.
Das bedeutet: Die Sozialversicherungen schicken den lädierten Schreiner zurück in den Arbeitsmarkt – und wenn er wegen seiner Schmerzen nicht mehr im Beruf arbeiten kann, den er gelernt hat, dann eben irgendwo anders. Damit stehen dem jungen Mann zwar nur unqualifizierte und entsprechend schlecht bezahlte Tätigkeiten offen, doch das kümmert die Suva nicht. Auch nicht, dass Hinna gewillt ist, sich mittels einer Weiterbildung auf dem Arbeitsmarkt besser zu positionieren. «In der Logik der Suva muss er nun irgendeinen Job annehmen und hoffen, dass die Schmerzen im Bein nachlassen – und er dann wieder den Einstieg als Schreiner schafft», sagt Dähler.
Dass diese Logik aufgeht, glaubt Marco Hinna nicht. Er ist fast zwei Jahre weg vom Beruf. «Ich weiss nicht, wie ich mit diesem Bein jemals wieder auf Leitern steigen oder schweres Material herumtragen soll», sagt er.
Er setzt auf die kaufmännische Ausbildung – und hofft darauf, dass die Suva doch noch zur selben Einschätzung kommt wie sein Hausarzt und ihm die Taggelder wieder zahlt, bis er seine Ausbildung beendet hat. «Das wäre wohl auch für das gesamte Sozialsystem günstiger», sagt er. «Je besser ich auf dem Arbeitsmarkt positioniert bin, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass ich jemals wieder auf Unterstützung angewiesen sein werde.»
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