Mit einem knappen Satz auf Seite 56 des Gutachtens war die Sache erledigt: «Hier besteht eine andere Beurteilung des gleichen Sachverhalts.»

Damit war die Frage beantwortet, ob Sandra Manno Reynoso arbeitsfähig ist. Für die 48-Jährige aus Spreitenbach AG hat die lapidare Feststellung harte Konsequenzen: Ihre bisherige 50-Prozent-Rente der IV wurde mit diesem Federstrich aufgehoben. «Dabei bin ich kein bisschen gesünder als vorher.»

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«Vorher», damit meint Sandra Manno Reynoso die Einschätzung der Basler Gutachterstelle ZMB. Sie befand 2016, dass ein Rückenschaden die Leistungsfähigkeit der Frau «aufgrund objektivierbarer organischer Beschwerden um 50 Prozent einschränkt». Die IV-Stelle Aargau richtete ihr darauf eine halbe Rente aus.