Sextäter in Weiss
Wenn sich Ärzte an Patientinnen vergreifen, bleiben Sanktionen der Behörden oft aus. Nur ein Bruchteil der Anzeigen gelangt zur Verurteilung. In Basel muss die Staatsanwaltschaft jetzt ein Verfahren gegen einen ehemaligen Uniklinik-Vizedirektor wiederaufnehmen.
Veröffentlicht am 19. September 2007 - 16:09 Uhr
Der Beobachter deckte im August eine Sexaffäre an der renommierten Psychiatrischen Universitätsklinik Basel auf: Eine Patientin beschuldigt den damaligen ärztlichen Vizedirektor der Klinik, sie jahrelang zu Sex gedrängt zu haben. Doch der Mediziner rettete sich Ende Februar 2003 in die Frühpension. Die verantwortlichen Behörden und selbst die Basler Staatsanwaltschaft stellten die Untersuchungen ein, der Psychiatrieprofessor kam ohne Strafe davon. Jetzt ist die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates aktiv geworden und prüft das Vorgehen der Behörden. Und Basels Justiz muss das Verfahren wiederaufnehmen (siehe «Behandlung mit Sex bezahlt»).
Der Professor ist nicht der einzige Arzt, der von den Basler Behörden mit Samthandschuhen angefasst worden ist. Auch einem 61-jährigen Psychiater, der in Basel eine Privatpraxis hat, wird von einer Patientin vorgeworfen, sie mehrfach vergewaltigt zu haben. Doch am 22. Februar 2006 sprach ihn das Basler Strafgericht frei: Die Vergewaltigungen könnten nicht nachgewiesen werden, andere Tatbestände seien verjährt. Die Medizinische Gesellschaft Basel hielt es für erwiesen, dass er das Abhängigkeitsverhältnis sexuell ausgenützt hat. Sie schloss ihn deshalb wegen Verstosses gegen die Standesordnung am 8. Mai 2007 aus ihren Reihen aus.
Auch das Basler Gesundheitsdepartement hätte es in der Hand gehabt, den Psychiater zu sanktionieren. Die Gesetze des Kantons schliessen auch bei einem Freispruch nicht aus, die Bewilligung zur Berufsausübung einzuschränken oder zu entziehen. Doch die Recherche des Beobachters zeigt: Massnahmen gegen den Sextäter blieben bis heute aus. So therapiert er weiterhin ahnungslose Patientinnen. Fragen dazu beantwortet das Gesundheitsdepartement nicht. Es laufe «ein Verfahren», deshalb könne er nicht Auskunft erteilen, behauptet Departementssekretär Philipp Waibel.
Auch den Fall eines Basler Hals-Nasen-Ohren-Arztes halten die Behörden unter dem Deckel: Der Professor hatte mit einer Patientin über Jahre in seinem Sprechzimmer im Kantonsspital Basel Geschlechtsverkehr. Er habe die Notlage der Patientin ausgenützt, befand das Gericht und verurteilte ihn am 15. August 2003 zu zwölf Monaten Gefängnis bedingt. Zwar musste der Professor seinen Sessel im Kantonsspital räumen, er praktiziert jedoch an privater Adresse bis heute weiter. Es seien «einschneidende aufsichtsrechtliche Massnahmen» ergriffen worden, sagt das Basler Gesundheitsdepartement. Die Antwort auf die Frage, welche dies sind, bleibt das Amt aber einmal mehr schuldig.
Griffige Gesetze fehlen
Nicht nur Basel, auch andere Kantone haben ihre Sextäter in Weiss. Wie oft allerdings Ärzte Patientinnen sexuell missbrauchen, ist nicht bekannt: Weder das Bundesamt für Gesundheit noch die Ärztevereinigung FMH haben je Umfragen gemacht. Es seien jährlich etwa 14'000 Menschen, die Opfer eines Übergriffs durch medizinisches Personal werden, sagt der Basler Psychiater Werner Tschan, der sich seit Jahren im Kampf gegen Sextäter engagiert. Mangels Daten war er gezwungen, die Zahl mit Angaben aus dem kanadischen Ontario hochzurechnen, wo bei einer Befragung durch das Gesundheitsministerium 110'000 von elf Millionen Menschen von sexuellen Übergriffen berichteten. In der Schweiz lässt einzig eine Umfrage von 1994 das Ausmass erahnen: 17 Prozent der Pfleger und elf Prozent der Pflegerinnen von psychiatrischen Kliniken erklärten, Sex mit Patientinnen oder Patienten gehabt zu haben.
Die Nachfrage bei Behörden verschiedener Kantone zeigt jedoch: Die Zahl der Patientinnen, die Anzeige erstatten, ist äusserst gering. Im Kanton Basel-Stadt sind es etwa sieben pro Jahr, in Zug und in Schaffhausen eine in vier Jahren und in Baselland gar nur eine in zehn Jahren. Ein Bruchteil davon gelangt zur Verurteilung. «Viele Frauen schrecken vor einer Anzeige zurück. Es ist ihnen peinlich, oder sie haben Angst vor dem Täter», sagt der Zuger Kantonsarzt Rudolf Hauri. Frauen fehle auch das Vertrauen in die Behörden, dass diese die Täter hart genug anfassen.
Um Täter wirksam sanktionieren zu können, braucht es griffige Gesetze. Basel-Stadt hat sie, wendet sie jedoch laut Tschan «nicht oder zu wenig konsequent» an: Sanktionen von Bussen bis hin zum Entzug der Praxisbewilligung wären möglich. Andernorts geht das gar nicht: Im Kanton Baselland zum Beispiel datiert das Gesundheitsgesetz aus dem Jahr 1974 und sieht keine solchen abgestuften Massnahmen vor. Nur wenn ein Täter rechtskräftig verurteilt worden ist, können ihm die Behörden «wegen schlechten Leumunds» die Bewilligung entziehen. Ihm seien deshalb in einem aktuellen Fall «die Hände gebunden», sagt Kantonsarzt Dominik Schorr.
Namen von Tätern im Internet
Anders in Kanada, wo eine spezielle Überwachungsbehörde agiert: Dies erleichtert das schnelle Vorgehen gegen Täter. In der Provinz Ontario zum Beispiel werden Sextäter mit Namen im Internet publiziert: Philippe Carriere, Keith Caughell oder Ian Clemes - drei von Dutzenden von Ärzten, denen die Bewilligung für mehrere Monate entzogen wurde. Alle mussten zudem Bussen von bis zu 12'000 Franken bezahlen, teils in einen Fonds, aus dem Therapien für Sextäter finanziert werden. «In der Schweiz werden praktisch alle Sexualstraftäter zu Therapien verdonnert, nur Ärzte nicht», sagt Tschan.
Immerhin gibt es Licht am Horizont: Seit 1. September ist das neue Bundesgesetz über Medizinalberufe in Kraft. Es schreibt zwar keine Therapien vor, erlaubt es Zulassungsbehörden aber, weitgehende Disziplinarmassnahmen zu verfügen: Verwarnungen, Bussen bis 20'000 Franken und sogar das Verbot der Berufsausübung sind möglich. Kantone mit ungenügender Gesetzgebung können damit wirksame Sanktionen veranlassen. Doch das Ganze hat einen Haken, wie Rechtsprofessor Walter Fellmann von der Uni Luzern erklärt: «Angestellte von Spitälern sind vom Gesetz nicht betroffen, sie unterstehen nach wie vor kantonalem Recht» - das bei Sextätern oft zu wenig greift.
Behandlung mit Sex bezahlt
Die Basler Justiz muss ein Verfahren wiederaufnehmen: Im Visier der Untersuchungsbehörden steht ein 66-jähriger ehemaliger Vizedirektor der Psychiatrischen Universitätsklinik Basel. Er soll eine Patientin unter anderem zu Sex im Kreuzgang des Basler Münsters gezwungen haben. Das Opfer hatte unter seinem Druck die Anzeige vor zweieinhalb Jahren zurückgezogen. Darauf stellte die Staatsanwaltschaft die Untersuchung mit einer fragwürdigen Begründung ein (siehe Artikel zum Thema «Psychiatrie: ‹Er drohte mir mit der Hölle›»). Jetzt hat die Frau ihren Peiniger erneut angezeigt - und damit den Fall wieder ins Rollen gebracht. Zudem ist die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Grossen Rates aktiv geworden.
«Wir prüfen in einer ersten Phase Akten, die uns das verantwortliche Gesundheitsdepartement zur Verfügung stellen muss», sagt GPK-Präsident Jan Göpfert. Derweil kommen neue Details ans Tageslicht: So entgingen der Universitätsklinik wegen der Sexaffäre Einnahmen - der Professor hat die einjährige Therapie der Patientin nie in Rechnung gestellt. Dafür traf er sich mit ihr mehrmals pro Woche zum Sex. «Ich musste ihm jeweils am Nachmittag zur Verfügung stehen. Oft fuhren wir ins Elsass, zurück in der Klinik war er meist erst gegen 16 Uhr.» Zwei Mitarbeiter, die anonym bleiben wollen, bestätigen die häufige Abwesenheit des Vizedirektors. «Er blieb oft fern, ohne sich abzumelden, und kam während Monaten seinen Verpflichtungen nur schlecht nach. Die Direktion war über diese Affäre sehr wohl informiert. Sie hat den Fall aber bagatellisiert.» Die Klinikleitung sei ihren Pflichten nachgekommen, heisst es dazu beim Gesundheitsdepartement.