Das Schweizer Schweigen
Das Attentat von 1988 gilt offiziell als aufgeklärt. Doch es gibt Zweifel am Urteil – und Spuren in die Schweiz.
Veröffentlicht am 10. Dezember 2013 - 13:35 Uhr
Offiziell ist der Terroranschlag von Lockerbie geklärt: Abdelbaset al-Megrahi, Sicherheitschef der Libyan Arab Airlines und Offizier des libyschen Geheimdienstes, wurde Anfang 2001 von einem schottischen Gericht zu lebenslanger Haft verurteilt. Für das Gericht war erwiesen, dass er den Koffer mit der Bombe in jenen Jumbo-Jet der Pan Am schmuggelte, der am Abend des 21. Dezember 1988 über der schottischen Stadt Lockerbie explodierte. Alle 259 Menschen an Bord sowie elf Einwohner der Ortschaft starben.
Der verurteilte al-Megrahi ist seit zwei Jahren tot, doch der Fall kommt nicht zur Ruhe. Letztes Jahr listete die schottische Justizaufsichtsbehörde in einem 800-seitigen Bericht eine Reihe gravierender Unstimmigkeiten bei den Ermittlungen auf. Das Fazit: Das Urteil wäre womöglich anders ausgefallen, wären der Verteidigung im Vorfeld des Prozesses nicht zahlreiche Informationen vorenthalten worden. Hinterbliebene, Juristen und frühere Polizeiermittler um den renommierten Rechtsprofessor Robert Black fordern seit Jahren, die Wahrheit müsse endlich auf den Tisch.
Im grössten je in Europa verübten Terroranschlag spielt auch die Schweiz eine wichtige Rolle. Drei zentrale Fragen sind bis heute ungeklärt.
Mit seiner Firma Mebo war Bollier nach offizieller Lesart des Gerichts so etwas wie der Gehilfe der Attentäter. In den 1980er Jahren lieferte er dem Ghaddafi-Regime 20 elektronische Schaltuhren vom Typ MST-13. Ein solcher Timer soll später die Bombe über Lockerbie zur Explosion gebracht haben. Trotz der angeblich klaren Beweislage wurde Bollier juristisch nie belangt – weder in Schottland noch in der Schweiz.
Die Bundesanwaltschaft stellte nach vier Jahren Ermittlung fest, «dass Bollier nicht mit der Verwendung des von ihm bzw. der Mebo hergestellten und gelieferten MST-13-Timers zum Anschlag auf den Jumbo-Jet Boeing 747 der Pan Am in Zusammenhang gebracht werden kann». Diese Worte wollte die Bundesanwaltschaft geheim halten, musste dem Beobachter aber die Einstellungsverfügung auf Druck des Bundesverwaltungsgerichts herausgeben. Auffallend am Verfahren gegen Bollier: Die Bundesanwaltschaft eröffnete die Voruntersuchung wegen Gehilfenschaft zu Mord erst Anfang 2000 – über zehn Jahre nach dem Anschlag und wenige Wochen vor dem Lockerbie-Prozess.
Bollier ist bis heute überzeugt, er sei benutzt worden, um einen Täter aus dem Umfeld Ghaddafis zu finden. Tatsächlich spielte sich unmittelbar nach dem Attentat Eigenartiges ab. Im Juni 1989 wurden zwei Bundespolizisten bei Bolliers Firma vorstellig. Sie interessierten sich für die Schaltuhren, die nach Libyen geliefert worden waren. Ein Mitarbeiter händigte den Beamten einen Prototyp aus. Wenige Monate später tauchte in Schottland ein fingernagelgrosses Fragment genau eines solchen Timers auf. Auf diesem Beweisstück basiert letztlich die gesamte These, die Täter seien Libyer. Bollier ist überzeugt, das Beweisstück sei aus diesem Prototyp erstellt worden. Tatsächlich gibt es rund um diesen Schlüsselbeweis erstaunliche Unstimmigkeiten (Beobachter Nr. 12/2012): So war das angeblich in Lockerbie gefundene Teil der Leiterplatte mit reinem Zinn beschichtet – jene nach Libyen gelieferten Timer aber mit einer Zinn-Blei-Legierung.
Bollier war lange vor dem Attentat von Lockerbie auf dem Radar westlicher Geheimdienste, weil er seit den frühen 70er Jahren Chiffriergeräte, Funkausrüstungen und weiteres elektronisches Material in die DDR und nach Libyen verkaufte. Dokumente, die dem Beobachter vorliegen, zeigen: Bollier half kräftig mit, dass sich Ghaddafi im Westen mit elektronischen Gütern eindecken konnte.
Bolliers Libyen-Connection gipfelte darin, dass er 1988 und 1989 im Zürcher Novapark einem gewissen Hassan Badri ein Büro vermietete. Badri hatte zuvor in Liechtenstein die Aviation Business Holding gegründet. Am 23. Februar 1988 eröffnete er bei der Schweizerischen Kreditanstalt am Flughafen Zürich-Kloten ein Privatkonto mit der Nummer 0383-645281-60, fünf Tage später zahlte er am Schalter 1,05 Millionen Franken ein – in bar. Auf das Firmenkonto 201-697-32 hatte ein weiterer Libyer Zugriff: Abdelbaset al-Megrahi, der 2001 verurteilte Lockerbie-Attentäter.
Megrahi und Badri deckten sich bei führenden Schweizer Luftfahrtfirmen mit Zubehör für Libyens Flugzeugflotte ein, wie Dokumente belegen. Zudem beschafften sie für Ghaddafi via Zürich verschiedenste Fahrzeuge. Im April 1988 etwa waren es zehn Ambulanzfahrzeuge, Typ Peugeot 505. 15 weitere Peugeot 505 wollten sie explizit in «luxuriöser Ausstattung». Dazu kamen 20 Toyota «King Cab» 4x4 sowie 50 Harley-Davidson-Motorräder «Electra Glide».
In Zürich verhandelte Badri im März 1988 mit einer Firma aus Monte Carlo über den Kauf von Flugzeugen des Typs Fokker F-27. Wenige Monate später organisierte er ein Pilotentraining in Frankreich oder Marokko. Für den Schweizer Flugzeugbauer Farner war Badri gleichzeitig als «technischer Berater» tätig, der angebliche Lockerbie-Attentäter Megrahi gab auf seinem Einreiseantrag 1988 an, er arbeite ebenfalls für Farner. Badri verschwand schliesslich genauso mysteriös, wie er aufgetaucht war.
Der frühere CIA-Beamte Robert Baer, Ende der 80er Jahre verantwortlich für ausländische Geheimdienstquellen mit Schwergewicht Naher Osten, veröffentlichte ein Jahr nach dem Lockerbie-Prozess ein brisantes Buch. Baer, der im Prozess nicht einvernommen worden war, schilderte gestützt auf Geheimdienstquellen, was Grossbritannien stets bestritten hatte: Zwei Tage nach dem Attentat von Lockerbie wurden aus dem Iran elf Millionen US-Dollar auf das Konto Nr. 20551 der Indosuez Bank in Lausanne überwiesen. Gemäss Baer gehörte das Konto einem führenden Mitglied der palästinensischen Extremistengruppe PFLP-GC. Diese Gruppe um den berüchtigten Ahmed Jibril hat sich seit Ende der 60er Jahre immer wieder zu Attentaten auf zivile Flugzeuge bekannt, unter anderem zum Anschlag auf die Swissair-Coronado 1970, bei dem 47 Menschen starben.
Von der Lausanner Bank wurde gemäss Baers Quellen am 24. und 25. April 1989 Geld auf PFLP-GC-Konten verschoben. Je 500'000 Dollar landeten beim PFLP-GC-Anführer Abu Talb und dessen Statthalter in Westdeutschland, Hafez Dalkamoni. Damit schloss sich der Kreis. Wenige Wochen vor dem Lockerbie-Attentat gelang den deutschen Behörden mit der «Aktion Herbstlaub» ein harter Schlag gegen die palästinensische Terrorzelle. Ein gutes Dutzend Mitglieder wurde verhaftet, darunter Dalkamoni und der Bombenbauer und mutmassliche Mehrfachagent Marwan Khreesat. Trotz internationalem Haftbefehl liess man ihn nach kurzer Zeit frei. In den Einvernahmen gab Khreesat zu, fünf Bomben gebaut zu haben; man fand aber nur vier. Die Lockerbie-Ermittler waren anfänglich überzeugt, Bombe Nummer 5 sei im Pan-Am-Jumbo explodiert und die Täterschaft sei bei der Terrorgruppe PFLP-GC zu suchen.
Baer ist überzeugt, dass die in die Schweiz überwiesenen elf Millionen Dollar die «Erfolgsprämie» der Palästinenser waren. Die Vorgeschichte: Am 3. Juli 1988 hatten die Amerikaner über dem Persischen Golf – angeblich irrtümlich – einen iranischen Airbus abgeschossen. 224 Erwachsene und 66 Kinder starben. Iran drohte daraufhin mit Vergeltung. Baer schildert in seinem Buch, wie ein Offizier der iranischen Revolutionsgarde kurz nach dem Abschuss des Airbus an einem Treffen im Libanon den PFLP-GC-Exponenten Dalkamoni und ein weiteres Kadermitglied der Gruppe anwies, «ein amerikanisches Flugzeug in die Luft zu jagen mit dem Ziel, so viele Menschen wie möglich zu töten».
Noch im Mai 1989 bestätigten die Schotten an einem Treffen mit der Bundespolizei in Bern die palästinensische Täterschaft. Kurz darauf kam es jedoch zur Kehrtwende: Die Schweizer Bundespolizisten marschierten bei Bollier ein, behändigten den Timer-Prototyp. Von da an standen Ghaddafis Libyer im Zentrum der Ermittlungen.
Ob die Schweiz jemals im Fall der Elf-Millionen-Transaktion ermittelt hat, ist nicht bekannt. Die Bundesanwaltschaft tut, was sie im Fall Lockerbie immer getan hat: Sie schweigt.
Die Schweiz holt die Lockerbie-Akten doch noch aus dem Keller: Ein ausserordentlicher Staatsanwalt muss Ungereimtheiten klären.
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