Gertrud Huber* ist 86 Jahre alt. Sie wohnt im eigenen Haus und geht jede Woche zweimal mit Freundinnen jassen Einsamkeit im Alter Senioren aktiv am Leben teilhaben lassen . Die rüstige Bernerin weiss, was sie will. Nicht aber am Telefon, wenn ein gewiefter Call-Center-Agent anruft. «Meine Mutter ist eine gutmütige Person. So hat sie mittlerweile sieben Zeitungsabonnemente, obwohl sie kaum mehr liest», erzählt ihre Tochter Esther*.

Anfang Jahr steht plötzlich ein Maler vor der Tür. Er überredet die Seniorin, die sechs Fensterrahmen im Keller streichen zu lassen – und das für überrissene 3000 Franken. Tochter Esther erfährt erst davon, als der Vertrag nicht mehr widerrufen werden kann. Sie ruft beim Beobachter-Beratungszentrum an und fragt: «Muss ich jetzt meine Mutter entmündigen lassen?» – «Nein, seit Einführung des Erwachsenenschutzrechts wird niemand mehr entmündigt. Das Gesetz hat bessere Lösungen parat», ist die Antwort des Beraters.

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Rechtsratgeber
Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe»

Welche Regelungen zu Werbeanrufen gelten neuerdings? Wo kann man einen Sterneintrag erstellen und wo sich aus dem Telefonverzeichnis löschen lassen? Beobachter-Mitglieder lesen mehr dazu im Merkblatt «Unerwünschte Werbeanrufe: So wehren Sie sich».

Wichtig ist, dass ein Beistand intervenieren kann

Um ältere Menschen genau in solchen Fällen zu schützen, ermöglicht das Erwachsenenschutzrecht die sogenannte Mitwirkungsbeistandschaft. Sie ist für Leute vorgesehen, die wie Gertrud Huber urteilsfähig sind und selbständig handeln, sich aber mit ihren Handlungen schaden können. Zu ihrem Schutz kann ein Beistand eingesetzt Beistandschaft Ein Beistand nach Mass werden, der bei bestimmten Geschäften die Kompetenz hat, die Zustimmung zu erteilen oder zu verweigern.

Im Fall von Gertrud Huber würde man die Beistandschaft sinnvollerweise auf Vertragsabschlüsse am Telefon und an der Haustür beschränken. Wenn nichts dagegenspricht, kann statt einer Amtsperson auch die Tochter als Beiständin eingesetzt werden. Wichtig ist, dass sich jemand für die Mutter wehren kann.

Die Mitwirkungsbeistandschaft hat den Vorteil, dass sie die Handlungsfähigkeit der betroffenen Person nur für genau umschriebene Bereiche einschränkt. Zudem darf eine solche Massnahme nicht mehr im Amtsblatt oder sonstwo veröffentlicht werden. Die Betroffenen müssen sich allerdings einem amtlichen Verfahren stellen Vorsorgeauftrag Darf die Kesb sich einmischen? und auch einsehen, dass sie Hilfe brauchen – das fällt leichter, wenn man einmal hereingefallen ist.

Bei Gertrud Huber ist das der Fall. Ihre Tochter konnte sie überzeugen, dass sie sich vor Verkäufern am Telefon und an der Haustür schützen lassen muss. Nun wird sie mit Hilfe der Tochter bald bei der zuständigen Behörde ein Gesuch um Mitwirkungsbeistandschaft einreichen.
 

*Name geändert

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Checkliste «Pflichten eines Beistands»

Woran sollte sich ein Beistand oder eine Beiständin halten? Beobachter-Mitglieder erfahren in der Checkliste «Pflichten eines Beistands», welche Punkte es dabei zu beachten gilt.

Erwachsenenrecht: Schutz für Senioren
  • Die hilfsbedürftige Person muss selber oder mit Hilfe von Angehörigen bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) an ihrem Wohnsitz ein Gesuch um Mitwirkungsbeistandschaft stellen und kann einen Beistand vorschlagen (etwa eines der Kinder).
  • Die Kesb hört die Person an, prüft ihre Hilfsbedürftigkeit und die Eignung des vorgeschlagenen Beistands.
  • Sind die Voraussetzungen erfüllt, ordnet das Amt die Beistandschaft an – und hält fest, für welche Geschäfte die Zustimmung des Beistands erforderlich ist.
  • Verfahrensdauer: zwei, drei Monate. Kosten: ein paar hundert Franken.

Was darf die Kesb alles?

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Beobachter-Experte Walter Noser über die häufigsten Vorwürfe gegen die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Aufzeichnung vom 5.5.2020).
Quelle: Beobachter Bewegtbild
Weitere Infos und wichtige Adressen
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Mehr zu Beistandschaft

Eine Beistandschaft im Erwachsenenschutzrecht dient zum Schutz bzw. zur Unterstützung der hilfsbedürftigen Person. Erfahren Sie als Beobachter-Mitglied, welche Anforderungen und Pflichten ein Beistand zu erfüllen hat und wie Sie sich im Streitfall mit der Betreuungsperson schriftlich bei der Kesb beschweren können.

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