Henrik Rasmussen* spart jedes Jahr ganz legal rund 43'000 Franken Steuern. Der Däne wurde von einer grossen Consultingfirma für fünf Jahre nach Basel geholt. Als Abteilungsleiter verdient er rund 300'000 Franken jährlich. Seine Frau und die drei Kinder sind ihm nach Basel gefolgt. Rasmussen, 39, zählt zu den Expats – international tätige Spitzenkräfte, die während fünf Jahren Steuerprivilegien geniessen. Er kann die 4000 Franken Monatsmiete für die Wohnung von den Steuern abziehen – als Berufskosten. Auch die 75'000 Franken Schulgeld für seine Kinder, die in Basel die International School besuchen, sind abzugsberechtigt, ebenso Umzugs- und Reisekosten. Alles abgesegnet durch die «Bundesverordnung über den Abzug besonderer Berufskosten von vorübergehend in der Schweiz tätigen leitenden Angestellten und Spezialisten» aus dem Jahr 2000. Alle anderen Steuerpflichtigen – ob Schweizer oder Ausländer – können diese Kosten nicht abziehen, weil sie bei ihnen als Konsumausgaben gelten.

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Der Bundesrat ist gegen Gleichbehandlung

Um 123'000 Franken schrumpfte so Rasmussens steuerbares Einkommen im Jahr 2011. Statt 73'000 Franken, die andere mit gleichem Einkommen entrichten müssen, zahlt er lediglich 30'000 Franken.

Mit ebendiesen Steuerprivilegien lockt die Standortmarketing-Firma Greater Zurich Area AG ausländische Spitzenkräfte nach Zürich. «Massgeschneiderte Besteuerung von Expatriates», heisst es auf ihrer Website. Doch damit soll Schluss sein, fordern die Nationalräte Hildegard Fässler (SP) und Louis Schelbert (Grüne). Sie kritisieren die Ungleichbehandlung: «Alle hier Anwesenden profitieren von den hiesigen Infrastrukturen und Einrichtungen, alle sollen sich via Steuern an der Finanzierung beteiligen. Ausländische Manager und Spezialisten sind gleich zu behandeln wie alle anderen», so Schelbert in seiner Motion.

Doch der Bundesrat hält an der Privilegierung fest, wie er in seinen Antworten auf die Vorstösse von Schelbert und Fässler schreibt. Die Expat-Verordnung sei ein «mögliches Instrument im internationalen Standortwettbewerb» und soll die Attraktivität des Arbeitsplatzes Schweiz steigern. Frühestens in der Sommersession diskutiert das Parlament darüber.

Wie viele Expats hier wohnen, ist unklar. Laut OECD sind über 20 Prozent der 1,4 Millionen in der Schweiz lebenden hochqualifizierten Arbeitskräfte Immigranten – also knapp 300'000. Doch nicht einmal die Eidgenössische Steuerverwaltung weiss, wie viele Expats von den Erleichterungen profitieren. Die Erfassung sei Sache der Kantone. Die wissen nicht mehr: Die Steuerverwaltungen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Zürich und Genf kommunizieren weder Zahlen noch Schätzungen, was ihnen an Steuern entgeht.

Regierungsrätin Eva Herzog (SP) schätzt, dass 800 bis 1000 Expats in Basel-Stadt profitieren. Doch eine Studie des Büros Ecos von 2011 ermittelt 12'000 erwerbstätige Expats. Ähnlich sieht es in Baselland aus: Die Studie nennt 6000 Expats – doch die Steuerverwaltung identifiziert nur 100 Steuererklärungen als eindeutig von Expats stammend.

Steuerbehörden nehmens nicht so genau

Der Grund für die grosse Diskrepanz: In der Steuerverordnung ist der Begriff Expat enger gefasst, nur Spezialisten und Kaderleute mit befristeten Arbeitsverträgen fallen darunter. «Steuererklärungen von Expats sind schwierig zu erfassen. Der Status Expat ist auf den Unterlagen nicht aufgeführt», so Benjamin Pidoux, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung Baselland.

Obwohl Expats massiv weniger Steuern zahlen, verlangen beide Basel, Zürich und Genf kaum Nachweise für deren Status. Theoretisch müssten die Steuerpflichtigen sich als «leitende Angestellte» oder «Spezialisten» mit «besonderer beruflicher Qualifikation», befristetem Arbeitsvertrag und einer Wohnstätte im Ausland ausweisen. «Wer über 180'000 Franken verdient, ist sicher ein gefragter Spezialist», sagt Christian Mathez, Leiter Rechtsdienst der Steuerverwaltung Basel-Stadt. Im Zweifelsfall werde der Arbeitsvertrag verlangt.

Aber: «Eine allzu restriktive Veranlagungspraxis bei den Berufskosten von Expatriates würde im Widerspruch zum erklärten Ziel des Kantons stehen, die Attraktivität des Steuerstandorts für Unternehmen zu fördern», erklärte Regierungsrätin Herzog 2011 vor dem Basler Parlament. Auch Baselland prüft kaum nach: «Man ist davon abgekommen, für alles Belege zu verlangen. Weil es aufwendig ist und man mit solchen Detailanfragen den Steuerkunden verärgern kann», sagt Pidoux. Grundsätzlich vertraue man den Angaben der Firmen: «Von den Pharmakonzernen erhalten wir quasi das ganze Paket serviert. Da muss man kaum mehr nachfragen.»

Widerspricht das nicht der Verfassung?

Zürich verlangt immerhin zwingend einen befristeten Arbeitsvertrag. Wer als «Spezialist» durchgehe, sei aber letztlich eine Auslegungsfrage, erklärt Robert Huber, Chefinspektor des Zürcher Steueramts.

Interpretationsspielraum gibt es auch bei den Wohnkosten. Gemäss Bundesverordnung müssen diese «angemessen» sein. In Basel-Stadt gilt das als erfüllt, wenn sie einen Fünftel des Einkommens nicht übersteigen, in Zürich einen Drittel. Bei einem Jahreseinkommen von 180'000 Franken wären in Zürich demnach Wohnkostenabzüge von 60'000 Franken zulässig. Baselland kennt überhaupt keine Richtwerte. «Man ist da nicht so streng. Wenn eine Firma einen Spezialisten will, sagt sie ihm nicht, er müsse sich in der Wohnfrage bescheiden. So wird es uns dann auch verkauft», sagt Benjamin Pidoux.

Mit den tiefen Steuern soll die Schweiz für internationale Spitzenkräfte attraktiv bleiben. Allerdings bezweifelt der Bundesrat selbst die Wirkung der Steuererleichterungen, wie er in seiner Zuwanderungsstudie von 2012 schreibt: «Die OECD konstatiert, dass der Einfluss der Steuern auf die Migrationsentscheidung hochqualifizierter Arbeitskräfte eher gering sein dürfte.» Mindestens ebenso wichtig ist gemäss OECD die Qualität des Bildungs- und Gesundheitswesens und des öffentlichen Verkehrs. Just diesen Institutionen entgehen durch die Expat-Verordnung aber Steuergelder.

Doch nicht nur deshalb steht die Expat-Verordnung in der Kritik. Der Bundesrat räumte Zweifel an der Verfassungsmässigkeit der Abzüge ein. Das Bundesamt für Justiz kam in einem Gutachten zum Schluss, die steuerfreien Schulkosten seien möglicherweise nicht gesetzeskonform. Es stellte überdies fest, dass Expats womöglich unterhalb ihrer Leistungsfähigkeit besteuert werden, was der Verfassung widerspräche.

Bundesamt rät: Noch weniger Steuern

Zudem verstosse die Verordnung allenfalls gegen das Prinzip der Gleichbehandlung, denn Schweizer Arbeitnehmer in ähnlichen Situationen könnten nicht profitieren. Das Bundesamt empfiehlt daher, dass künftig Schweizer, die vom Arbeitgeber in andere Kantone ausgesandt werden, ebenfalls Umzugs- und Wohnkosten abziehen können.

Nun widmet sich eine Arbeitsgruppe mit Vertretern der Steuerbehörden von Bund und Kantonen der Verordnung und überprüft bis Ende Jahr die Modalitäten der Expat-Abzüge.