Haftstrafe für geprellte Kleinanleger
Die «Käfer»-Truppe knöpfte Kleinanlegern Millionen für wertlose Firmen ab. Das Geld ist weg, die Truppe sitzt.
Veröffentlicht am 13. April 2016 - 10:12 Uhr
Der Strippenzieher hinter einem der grössten Betrugsfälle der Schweiz muss sechs Jahre hinter Gitter. Jürgen Käfer, 59, einst Mentaltrainer der deutschen Skisprung-Nationalmannschaft und Erlebnispädagoge für Manager, startete 2006 einen verwegenen Betrug. Eine von ihm ausgesuchte Truppe von Telefonverkäufern überredete Hunderte Kleinanleger, in sein Firmenprojekt Max Entertainment zu investieren.
Das angebliche Ziel: die in den USA beliebte Kampfsportart Mixed Martial Arts in die Schweiz zu bringen. Um Anleger zu überzeugen, drehte die Truppe sogar eine Reality-Show fürs Deutsche Sportfernsehen. Zudem köderte Käfer Investoren mit einem Börsengang. Über acht Millionen Franken flossen so innert eines Jahrs in die Taschen der Betrüger, die sich ein ausschweifendes Leben gönnten.
Die Trickser
Für Pleitiers und Abzocker ist die Schweiz ein Eldorado. Über Jürgen Käfer und zwei seiner nun verurteilten Mittäter hat der Beobachter schon 2012 ausführlich berichtet.
Die Investoren erlitten dagegen einen Totalverlust. Ihre Max-Entertainment-Aktien waren praktisch wertlos, da in die eigentliche Geschäftsidee nichts investiert wurde. Max Entertainment blieb eine Firmenkulisse.
Jetzt verurteilte das Zuger Strafgericht neben Käfer auch dessen Ehefrau, die drei Jahre Gefängnis kassierte, einen Teil davon auf Bewährung. Mit bedingten Strafen zwischen 24 und 14 Monaten kamen zwei leitende Aktienverkäufer und ein Angestellter davon, der als Verwaltungsrat fungierte. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, mindestens zwei Angeklagte wollen sie ans Obergericht weiterziehen, erklärten ihre Anwälte auf Anfrage.
Die Kleinanleger werden leer ausgehen. Bei den Tätern fand man kaum mehr Geld. Dass es fast zehn Jahre bis zu ersten Verurteilungen dauerte, hat einen Grund: Nach vier Jahren Ermittlungen hatten die Zuger Justizbehörden das Verfahren eingestellt. Für eine Anklage hätten die Ergebnisse nicht gereicht, befand die damalige Staatsanwältin.
Dagegen wehrten sich Geschädigte erfolgreich. Ein neuer Staatsanwalt brachte den Fall endlich zur Anklage. Falls die Urteile auch vor höheren Instanzen standhalten, hätte das Signalwirkung für andere Betrugsfälle. Die Leichtgläubigkeit der Opfer könnte nicht mehr so leicht herangezogen werden, um die Einstellung von Verfahren zu begründen.