Die Sache mit dem Copyright
Die Bildagentur Getty Images verschickt massenweise hohe Rechnungen an Homepage-Betreiber, die ohne Erlaubnis ihre Fotos verwenden. Betroffene können sich aber erfolgreich wehren.
Veröffentlicht am 19. Januar 2009 - 08:26 Uhr
«Eigentlich darf ich dazu gar nichts sagen. Wir haben Schweigepflicht vereinbart.» Verena Müller (Name wegen der Schweigepflicht geändert) tut es trotzdem. Schliesslich geht es darum, anderen Betroffenen zur Seite zu stehen. Und davon gibt es viele.
Seit gut einem Jahr durchforstet die renommierte amerikanische Bildagentur Getty Images nämlich auch Schweizer Homepages auf illegal verwendete Bilder aus ihrem kostenpflichtigen Archiv. Wird sie fündig, flattern den Betreibern der Websites happige Rechnungen in englischer Sprache ins Haus: Bis zu 2100 Franken verlangt Getty Images für nachträgliche Lizenzgebühren, Aufpreis für die Verletzung von Urheberrechten sowie administrativen Aufwand. Pro Bild, notabene.
Wie viele solcher Rechnungen in der Schweiz verschickt wurden und in welchem Gesamtbetrag, will Getty Images partout nicht bekanntgeben. Dass es sich nicht um Einzelfälle handelt, belegen jedoch ein Dutzend Betroffene, die sich beim Beobachter gemeldet haben – darunter Verena Müller.
Sie ist Präsidentin eines kleinen, gemeinnützigen Vereins mit eigener Homepage. Erstellt wurde sie vor Jahren von einem Vereinsmitglied in Fronarbeit. Dabei wurden zwei Bilder eingebaut, die der Webdesigner von der Getty-Images-Website auf seinen PC kopierte. Im Sommer stellte die Bildagentur dafür 4200 Franken in Rechnung.
Gleich erging es einem Sportverein, dessen Webmaster zwei Getty-Bilder einbaute. Er hat sie allerdings nicht von der Website der Bildagentur, sondern von «irgendeiner US-Website» heruntergeladen. «Einen Hinweis auf Getty Images oder ein Kopierverbot gab es da nicht», versichert der Hobbyprogrammierer.
Sogar 5300 Franken soll ein Webdesigner im Nebenerwerb bezahlen, der für wenig Geld Kleinbetriebs- und Vereins-Homepages erstellt und betreut. Er verwendet dafür Vorlagen, die im Internet gratis und lizenzfrei heruntergeladen werden dürfen. Dass darin kostenpflichtige Bilder von Getty Images enthalten sind, war nirgends erwähnt – und eine böse Überraschung.
So unterschiedlich die Fälle, so einheitlich die Rechtslage: Wer künstlerische Werke – und dazu zählen auch Fotos – ohne Einwilligung und allfällige Abgeltung des Urhebers oder von dessen Rechtevertreter veröffentlicht, handelt illegal.
Fragwürdig ist jedoch die Höhe der Forderung von Getty Images für die nicht legitimierte Nutzung der Bilder. Nach Schweizer Recht berechnet sich der Betrag aus dem Einnahmeausfall, dem administrativen Aufwand und einem Aufschlag für die illegale Nutzung. Eine exakte Formel gibt es dafür allerdings nicht.
Unklar ist auch, von welchem Einnahmeausfall Getty Images ausgeht. Denn regulär kosten ihre Fotos je nach Lizenzmodell, Platzierung und Nutzungsdauer zwischen 80 und 1000 Franken.
Rechtsanwälte empfehlen den Betroffenen daher, die Höhe der Forderung anzufechten, zumal sich Getty Images durchaus gesprächsbereit zeigt: «Wir bemühen uns in jedem Fall um eine angemessene und gütliche Lösung», versichert Alison Crombie, die PR-Verantwortliche der Bildagentur, auf Anfrage. «Vor allem bei karitativen oder gemeinnützigen Organisationen reduzieren wir den Betrag erheblich.»
Um wie viel, will Getty Images allerdings nicht sagen. Und die Betroffenen, die bereits eine gütliche Einigung mit der Bildagentur treffen konnten, dürfen nicht: Schweigepflicht.
Unter dem Schutz der Anonymität lüften die meisten trotzdem das Geheimnis. Mit «weniger als zehn Prozent der ursprünglichen Rechnung» scheint Verena Müller den besten Deal gemacht zu haben. Der Sportverein zahlte knapp 1000 Franken für seine zwei Bilder, mehrere Kleinunternehmen bis 1300 Franken pro Foto. Den vollen Betrag hat keiner der Befragten überwiesen. Die Forderungen würden – da sind sich Internet- und Urheberrechtsexperten einig – vor einem Schweizer Gericht auch nicht standhalten.
Doch nicht alle Betroffenen haben den Weg des Vergleichs beschritten. Einige haben die Rechnung und die einen Monat darauf folgende Mahnung mit Betreibungsdrohung einfach ignoriert. Andere haben ihre Schuld in einem Brief mit Verweis auf die freie Verfügbarkeit der Bilder im Internet und die fehlenden Hinweise auf eine Kostenpflichtigkeit bestritten. Ein solches Vorgehen wird auch in Internetforen wie www.abmahnwelle.info von einigen Betroffenen empfohlen. Sie vertrauen darauf, dass Getty Images wegen der vergleichsweise kleinen Beträge nicht vor Gericht ziehen und die Sache im Sand verlaufen wird. Dass sie teils seit über einem halben Jahr nichts mehr von der Bildagentur gehört haben, bestärkt diese Hoffnung.
Ob dieses Aussitzen oder vollumfängliche Bestreiten der Forderung zum Erfolg führt, ist allerdings fraglich. Alison Crombie jedenfalls sagt, dass man «niemanden vergessen» und auch vor rechtlichen Schritten nicht zurückschrecken werde. «Schliesslich geht es darum, die Rechte und Ansprüche unserer Fotografen und Kunden zu schützen.» Durch ein erstes, für Getty Images positives Gerichtsurteil in Deutschland sieht sich Crombie in dieser Haltung bestätigt.
Verena Müller jedenfalls ist froh, «mit einem blauen Auge davongekommen» zu sein. Der Vereins-Homepage sieht man den Schaden allerdings noch immer an, denn am Tag nach Eintreffen der ersten Getty-Rechnung wurden vorsichtshalber alle Bilder gelöscht. «Wir werden nun wenn immer möglich mit eigenen Bildern arbeiten oder, wie es sich gehört, Lizenzen erwerben. Aber bestimmt nicht bei Getty Images.» Nachdem sich Verena Müller zwangsläufig mit der Materie befassen musste, weiss sie nämlich, dass es im Internet weit billigere und sogar kostenlose Bilddatenbanken für Webdesigner gibt (siehe nachfolgender Hinweis «Fotos vom Internet: Lizenzfrei heisst nicht gratis»). Aus Schaden wird man eben klug.
Fotos aus dem Internet: Lizenzfrei heisst nicht gratis
Eine eigene Website ist heute für Firmen, Vereine, Organisationen ein Muss, und auch immer mehr Private präsentieren sich auf einer Homepage oder in einem Blog. Doch genauso leicht, wie man heute eine eigene Website gestalten kann, handelt man sich damit Probleme ein, wie die Rechnungswelle für illegal verwendete Bilder von Getty Images zeigt.
Alle Inhalte im Internet sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht öffentlich verbreitet werden. Das gilt für Musik, die zwar frei aus dem Web kopiert, aber nur im privaten Kreis abgespielt und weitergegeben werden darf, ebenso wie für Fotos: Als Desktop-Hintergrund, Schlafzimmerposter oder Illustration in einer E-Mail an Freunde darf man jedes Bild verwenden. Auf einer öffentlich zugänglichen Homepage aber eben nicht.
Kompliziert wird die Sache durch die für Laien missverständliche Kategorisierung von Bildern durch Bildagenturen in lizenzpflichtige (royalty-managed) und lizenzfreie (royalty-free) Fotos. Letztere sind nämlich nicht kostenlos, sondern im Gegenteil teurer als lizenzpflichtige. Lizenzfrei bedeutet nämlich nur, dass die Bilder unbeschränkt und für jede Art der Publikation genutzt werden dürfen, während lizenzpflichtige für eine einmalige, zeitlich beschränkte Nutzung (etwa auf einer Homepage) erworben werden.
Trotzdem müssen Webdesigner nicht auf fremde Bilder auf ihren Homepages verzichten. Neben teuren Bildagenturen wie Getty Images, die sich an professionelle Kunden wenden, gibt es viele andere, die für einen Bruchteil der Agenturhonorare hochwertige Bilder und Lizenzen verkaufen. Bei Fotolia oder iStockphoto – um nur die grössten Anbieter zu nennen – zahlt man für ein Bild für die Homepage ab einem Euro respektive Dollar.
Daneben findet man im Internet auch Fotoportale und Communitys, die Bilder gratis zur Verfügung stellen. Meist sind es Aufnahmen von Amateur- und Hobbyfotografen, die deshalb aber nicht schlecht sein müssen. Pixelio etwa bietet über 250'000 freie Bilder an, die englische Stock.xchng sogar fast 400'000. Voraussetzung für die Nutzung ist lediglich eine Registrierung.
Auch wenn man diese Fotos ausdrücklich lizenzfrei und kostenlos nutzen darf, muss beim Bild oder zumindest im Impressum auf die Quelle verwiesen werden. Denn das Urheberrecht verbleibt immer beim Fotografen.
Bilddatenbanken und Fotoportale
Fotolia (günstig): www.fotolia.de
Stockphoto (günstig): www.istockphoto.com
Pixelio (gratis): www.pixelio.de
Freeimages (gratis): de.freeimages.com