Premium-SMS: Das Wichtigste in Kürze
1. Vertragliche Grund­lage
2. Einen Teil bezah­len ­und den Musterbrief ­ab­schicken
3. Weiter telefonieren

Frage: Meine Handyrechnung raubt mir den Schlaf. Ich soll für Premium-SMS 820 Franken zahlen, obwohl ich nichts abonniert habe. Mein Handy-Anbieter sagt, ich solle das direkt mit dem SMS-Absender klären. Ist das empfehlenswert?

Nein, wir empfehlen ein anderes Vorgehen. Handyrechnungen mit unerklärlich hohen Beträgen sind ein häufiges Thema an der Beratungshotline des Beobachters. Meist geht es um teure SMS (Push-Dienste) oder um sogenannte Mehrwertdienste.

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Oft klagen die Ratsuchenden, dass ihr Mobilfunkanbieter darauf besteht, dass sie die Rechnung vollumfänglich bezahlen. Für die Rückforderung sollen sie sich dann direkt an die zweifelhaften Absender der teuren SMS wenden.

Der Beobachter ist anderer Meinung. Sobald ein Mobilfunkanbieter seinen Kunden für diese Mehrwertdienste direkt Rechnung stellt, muss er auch beweisen, dass diese vertraglich vereinbart, also bestellt worden sind.

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Deshalb raten wir: Wer eine nicht nachvollziehbare Handyrechnung erhält, soll alle fraglichen Beträge abziehen und nur den unbestrittenen Teil der Rechnungssumme überweisen.

Dann darf der Mobilfunkanbieter das Handy nicht sperren und auch nicht kündigen. Parallel dazu erklärt man dem Mobilfunkanbieter in einem eingeschriebenen Brief, dass man keinen solchen (Push-)Dienst abonniert oder bestellt hat (siehe Musterbriefe unten). Die Beweispflicht liegt beim Mobilfunkanbieter: Er muss schlüssig aufzeigen, dass es für die teuren SMS eine vertragliche Grundlage gibt.

So tappen Sie nicht in die Abo-Falle

Aufpassen muss man bei Wettbewerben, aber auch bei gratis angebotenen Klingeltönen, Spielen, Logos oder sogenannter Erwachsenenunterhaltung (zum Beispiel Flirtseiten). Immerhin verlangt das Gesetz, dass diese Anbieter den Preis deutlich angeben müssen: Er muss auf der Bestelltaste oder in unmittelbarer Nähe angezeigt werden.

Auf jeden Fall kann mit blossem Surfen auf einer Website und ohne bewusstes Anklicken von Vertragsbedingungen kein Vertrag entstehen; damit ist auch kein Geld geschuldet.

Am besten reagiert man gar nicht auf unbekannte SMS; notfalls antwortet man mit «stopp!». Man kann vom Mobilfunkanbieter auch verlangen, dass er den Anschluss für alle kommerziellen SMS-Angebote sperrt. Diesen Dienst muss er gratis anbieten.

Rechtsratgeber
Musterbriefe «Unbestellte SMS»

Haben Sie oder Ihr minderjähriges Kind eine Rechnung erhalten, ohne dass Sie je einem Vertrag zugestimmt haben? Beobachter-Mitglieder können sich gegen unbestellte SMS- und Internetverträge mithilfe von Musterbriefen zur Wehr setzen und diese an den Anbieter schicken.

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