Manche stecken alkoholische Getränke besser weg als andere – etwa weil sie mehr Gewicht auf die Waage bringen, fettiger gegessen haben oder weil sie regelmässig viel Alkohol konsumieren. Man geht davon aus, dass die Leber im Schnitt pro Stunde etwa 0,1 bis 0,15 Promille abbaut. Dennoch: Vor den Behörden kommt man mit dem Argument natürlich nicht durch, dass man den Alkohol besonders gut vertrage.
Welche Promillegrenze gilt beim Autofahren?
Ab 0,5 Promille gilt man als Autofahrerin in der Schweiz bereits als fahrunfähig. Das entspricht bei einer Atemalkoholprobe 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft. Wie viele Gläser Bier oder Wein das sind, lässt sich nicht pauschal sagen. Wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt nüchtern oder genehmigt sich höchstens zum Anstossen ein Gläschen.
Welche Konsequenzen drohen bei Alkohol am Steuer?
Es kommt darauf an, wie viel Alkohol man intus hat und ob der automobilistische Leumund bisher ungetrübt ist. «Ersttäter» müssen bei 0,5 Promille etwa mit einer Busse und einer Verwarnung rechnen. Und bei 0,8 Promille mit einer Geldstrafe und einem dreimonatigen Ausweisentzug – sofern ihnen nicht zusätzlich noch ein anderer Verkehrs-Fauxpas unterlaufen ist. Ab 1,6 Promille wird zudem automatisch die Fahreignung untersucht und – bei einem Suchtproblem – der Ausweis auf unbestimmte Zeit entzogen.
Was gilt auf dem See?
Auch wer ein Boot führt, sich daran beteiligt oder sonst an Bord eine Aufgabe erfüllt, kann kontrolliert und einer Atemalkoholprobe unterzogen werden. Auf Schweizer Seen gilt grundsätzlich dasselbe wie auf der Strasse. Aber nicht für alle Hobbykapitäninnen: Für nicht motorisierte kurze Gummiboote, Pedalos oder Paddelboote gibt es keine Grenzwerte.
Was gilt in den Nachbarländern, etwa in Italien?
In den meisten Nachbarländern gilt dasselbe wie hier: Der Grenzwert liegt bei 0,5 Promille. Das ist auch in unserer Lieblingsdestination Italien so. Beim Touring Club Schweiz (TCS) finden Sie eine Übersicht über die geltenden Grenzwerte im nahen Ausland.
Wie viel Promille darf man zu Fuss haben?
Für Fussgänger gibt es grundsätzlich keine Promillegrenze. Wer aber etwa sturzbetrunken der Polizei in die Arme läuft, kann trotzdem aus dem Verkehr gezogen werden – auch wenn man nicht direkt am Steuer erwischt worden ist. Nämlich dann, wenn das Strassenverkehrsamt von einem Suchtproblem ausgeht, das die Fahreignung ausschliesst.
Wer Alkohol trinkt, sollte immer Vorsicht walten lassen. Das Fazit der Weltgesundheitsorganisation ist nämlich mehr als ernüchternd: Beim Alkohol gibt es keine gesundheitlich unbedenkliche Menge. Die Risiken beginnen mit anderen Worten schon beim ersten Tropfen. Alkohol macht nicht nur süchtig, sondern ist und bleibt eine toxische Substanz. Sie ist – gemäss WHO – für mindestens sieben Krebsarten verantwortlich.