Wenn Frauen vor dem 64. und Männer vor dem 65. Altersjahr in Rente gehen, spricht man von Frühpensionierung oder vorzeitiger Pensionierung. Nicht immer ist sie gewollt und geplant, sie kann auch erzwungenermassen erfolgen. Das wirkt sich auf die Strategie aus, wie man die Finanzierung des vorzeitigen Ausstiegs aus dem Berufsleben an die Hand nehmen kann. Drei Beispiele:

Ausgangslage 1: Geordneter Rückzug

Urs T. reduziert sein Arbeitspensum seit dem 60. Altersjahr jedes Jahr um zehn Prozent. Ende dieses Jahres geht er mit 65 und einem 50-Prozent-Pensum in Rente.
Vorteilhaft bei dieser Lösung ist, dass T. seine AHV-Rente und die Pensionskassenrente nicht vorbeziehen musste und sich an ein geringeres Einkommen gewöhnt hat. Ein weiterer Vorteil: Er bleibt bis 65 als Erwerbstätiger bei AHV und Pensionskasse versichert. Somit fallen keine Beiträge als Nichterwerbstätiger bei der AHV an, die unter Umständen höher sein könnten.

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