Auszug aus der Mietwohnung
Rechtsratgeber
GrundlageVorzeitige Wohnungsrückgabe
Der Mieter hat das Recht, die Wohnung vorzeitig zurückzugeben.
Der Mieter hat das Recht, die Wohnung vorzeitig zurückzugeben, also schon vor dem Kündigungstermin. Wichtig ist, dass er dies dem Vermieter klar mitteilt. Der Vermieter kann dem Mieter einen allfälligen Mehraufwand nicht in Rechnung stellen.