Kavaliersdelikt
Veröffentlicht am 4. August 2017 - 15:37 Uhr
Unter einem Kavaliersdelikt versteht man eine Straftat, die von der Gesellschaft als moralisch nicht sehr verwerflich angesehen wird – etwas, das jedem «passieren» kann. Der Begriff «Bagatelldelikt» wird manchmal als Synonym verwendet. Dieser kommt – im Unterschied zum Kavaliersdelikt – auch in der juristischen Terminologie vor; eine gesetzliche Definition sucht man allerdings vergeblich.
Eine klare Grenze gibt es nicht: Die Beurteilung, ob ein Kavaliersdelikt oder eine «richtige» Straftat vorliegt, ist nicht nur kultur- und gesellschaftsabhängig. Sie unterliegt auch dem Wandel der Zeit, und sie wird bis zu einem gewissen Grad sogar von Individuum zu Individuum unterschiedlich vorgenommen. Für viele Menschen in unseren Breitengraden gehört beispielsweise Versicherungsbetrug zu den Kavaliersdelikten – schliesslich hat man ja «schon jahrelang Prämien bezahlt und noch nie eine Leistung bezogen». Der Gesetzgeber ist offensichtlich anderer Meinung, sonst sähe das Strafgesetzbuch für einen Betrug keine «Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren» vor. Auch das Fahren eines Motorfahrzeugs ohne entsprechende Berechtigung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer hingegen mal einen Apfel von Nachbars Baum pflückt oder mangels Kleingeld das Tram ohne Billett besteigt, der dürfte hierzulande allgemein anerkannt als Kavaliersdelinquent durchgehen.
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