Warum und worüber wird abgestimmt?

Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung (ALV) übersteigen die Einnahmen: Seit 2003 entsteht dadurch ein Defizit von rund einer Milliarde Franken pro Jahr - die Schulden belaufen sich inzwischen auf rund sieben Milliarden Franken.

Bundesrat und Parlament wollen die ALV mit mehr Einnahmen und weniger Ausgaben ins finanzielle Gleichgewicht bringen. Gegen die geplante Gesetzesrevision wurde das Referendum ergriffen, weshalb die Vorlage am 26. September 2010 zur Volksabstimmung kommt.

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Was passiert bei einem Ja?

Mit einem Ja würde die von Bundesrat und Parlament vorgesehene Gesetzesänderung angenommen: Sie sieht eine Mischung aus Minderausgaben in der Höhe von 622 Millionen Franken und Mehreinnahmen von 646 Millionen Franken vor. Dieses Ziel soll mit folgenden Massnahmen erreicht werden:

Mehr Einnahmen

  • Lohnabzüge: Heute liegen die Abzüge für die ALV bei 2 Prozent des Lohns, wobei Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte bezahlen. Dafür erhält man bei Arbeitslosigkeit grundsätzlich 70 beziehungsweise 80 Prozent seines letzten Lohns von der ALV. Auf Einkommen über 126'000 Franken sind keine Beiträge geschuldet - Einkommen über 126'000 Franken sind aber auch nicht versichert, das heisst: Auch wer mehr verdient, erhält maximal 80 Prozent von 126'000 Franken.

    Mit der Revision werden die Abzüge für Löhne bis 126'000 Franken von 2 auf 2,2 Prozent erhöht. Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen je die Hälfte.

  • Solidaritätsprozent: Bis die Schulden abgebaut sind, wird von allen Besserverdienenden ein Solidaritätsbeitrag von 1 Prozent von jenem Teil des Lohns zwischen 126'000 und 315'000 Franken abgezogen.

Weniger Ausgaben

Die wichtigsten Massnahmen sind:

  • Beitragszeit: Mit einer Beitragszeit von einem Jahr haben die Beschäftigten heute in der Regel während anderthalb Jahren Anspruch auf Taggeld. Künftig gilt: Wer ein Jahr lang Beiträge entrichtet hat, erhält ein Jahr lang Taggelder - ab anderthalb Jahren Beitragszeit werden anderthalb Jahre lang Taggelder bezahlt.

    Für unter 25-Jährige, die nicht für den Unterhalt von Kindern aufkommen müssen, sieht die Revision eine Bezugsdauer von höchstens neun Monaten vor.

  • Längere Wartezeiten: Wer arbeitslos ist, hat heute in der Regel nach einer Wartezeit von fünf Tagen Anspruch auf Taggelder. Mit der Revision wird die Wartezeit bei Einkommen von über 60'000 Franken auf 10, 15 oder 20 Tage erhöht. Je höher das Einkommen, desto länger die Wartezeit. Nicht betroffen sind Personen mit Unterhaltspflichten gegenüber Kindern.

    Bei den jungen Erwachsenen, die nach der Schule oder dem Studium keine Stelle finden, gilt künftig eine Wartezeit von 120 Tagen.
Was passiert bei einem Nein?

Wird die Vorlage abgelehnt, muss der Bundesrat die Beiträge von 2 auf maximal 2,5 Prozent erhöhen und zusätzlich einen Solidaritätsbeitrag von maximal 1 Prozent einführen. Denn gemäss geltendem Recht ist der Bundesrat verpflichtet, die Beiträge zu erhöhen, wenn die Schulden der ALV eine bestimmte Schwelle überschritten haben - diese Schwelle wurde im April 2010 erreicht.

Verglichen mit der Vorlage würden daher die Beiträge stärker erhöht, dafür würden die Leistungen der ALV nicht reduziert.

  • Ohne Leistungskürzungen müssten die Beiträge noch stärker erhöht werden.
  • An den Grundleistungen der ALV ändere sich nichts.
  • Mit den Leistungskürzungen würden vor allem Fehlanreize und Missbrauch beseitigt. Die kürzere Bezugsdauer verstärke den Anreiz, schneller eine zumutbare Arbeit anzunehmen.
  • Die Leistungen würden vor allem bei Älteren und schlecht ausgebildeten Arbeitslosen gekürzt.
  • Die Schulden seien nur deshalb entstanden, weil 2002 die Lohnabzüge von 3 auf 2 Prozent gesenkt wurden. Deshalb sollten nun nicht Leistungen abgebaut, sondern nur die Beiträge wieder erhöht werden.
  • Weil der Leistungsabbau vor allem bei Jungen, Alten und Invaliden ansetze, führe die Revision zu Mehrausgaben in der Sozialhilfe.
Ein Ja empfehlen

Bundesrat, Parlament, BDP, CVP, FDP, Grünliberale, SVP

Ein Nein empfehlen

EVP, Grüne, SP