Lange wurde darüber gerätselt, was die UBS mit der Credit Suisse machen will. Nun ist klar: Die Schweizer Einheit der CS wird vollständig in die UBS integriert. Dadurch sollen 3000 Stellen in der Schweiz gestrichen werden, sagte Sergio Ermotti, CEO der UBS, am Donnerstagmorgen gegenüber «SRF News»

2000 Stellen fallen durch die Umstrukturierung weg. Weitere 1000 Stellen werden laut Ermotti gestrichen, da die CS Schweiz nicht als eigenständige Bank weitergeführt wird. Ein grosser Teil des Stellenabbaus wird in der IT und im Infrastrukturbereich geschehen. Diese Lösung sei laut Ermotti «bei weitem» die beste. Der Abbau soll Ende 2024 beginnen. Ermotti hofft, einen Teil des Abbaus durch natürliche Fluktuation und Mitarbeitende, die bis dahin in Rente gehen, abfedern zu können.

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Trotzdem löst eine Massenentlassung bei Betroffenen grosse Unsicherheit aus. Was geschieht als Nächstes, und welche Rechte hat man?

Bevor die Angestellten einfach vor vollendete Tatsachen gestellt werden, muss der Arbeitgeber die Belegschaft oder deren Vertretung über die geplante Massnahme informieren. Dabei muss er schriftlich die nötigen Auskünfte erteilen und ihnen Gelegenheit geben, Vorschläge zu machen, wie die Kündigung vermieden oder Härtefälle gemildert werden könnten. Ausserdem ist das Arbeitsamt über diese Konsultation zu orientieren. Aber auch darüber hinaus haben Arbeitnehmer gewisse Rechte. Hier die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema.

Ich bin 62, mir wurde gekündigt. Auch jüngere Kollegen hat es getroffen, aber die finden sicher leichter wieder eine Arbeit als ich. Hat die Firma nicht eine erhöhte Fürsorgepflicht bei älteren Angestellten? 
Ja, das ist so. Davon steht zwar nichts im Gesetz. Doch das Bundesgericht hat wiederholt festgehalten, dass bei älteren und vor allem langjährigen Angestellten eine erhöhte Fürsorgepflicht besteht. Sie haben Anspruch darauf, rechtzeitig über die beabsichtigte Kündigung informiert und angehört zu werden. Der Arbeitgeber ist auch verpflichtet, nach Lösungen zu suchen, die eine Aufrechterhaltung des Arbeitsverhältnisses ermöglichen. 

In unserem Betrieb werden Hunderte Stellen gestrichen. Sollte der Arbeitgeber bei einer Massenentlassung nicht einen Sozialplan ausarbeiten? 
Unter bestimmten Voraussetzungen ist ein Sozialplan tatsächlich vorgeschrieben. Konkret sind Firmen mit mindestens 250 Mitarbeitenden bei Massenentlassungen verpflichtet, einen Sozialplan auszuhandeln. Das ist dann der Fall, wenn sie innerhalb von 30 Tagen mindestens 30 Angestellten aus Gründen kündigen, die in keinem Zusammenhang mit ihrer Person stehen. Der Sozialplan soll Massnahmen festlegen, mit denen Kündigungen vermieden, deren Zahl beschränkt sowie deren Folgen gemildert werden können. 

Meine Stelle wurde bei einer Massenentlassung gestrichen. Ich will mich aber noch nicht bewerben, weil ich während der Kündigungsfrist ja noch arbeite. Ist das ein guter Plan?
Am besten kümmern Sie sich sofort nach der Kündigung – und noch während Sie arbeiten – um eine neue Stelle. Als Faustregel gelten zehn bis zwölf Bewerbungen pro Monat. Wie viele es in Ihrem Fall genau sind, legt das RAV fest. Sie müssen die Stellenbemühungen über den Monat verteilen.

Wenn Sie sich während der Kündigungsfrist nicht genügend um eine neue Stelle bemüht haben, erhalten Sie 3 bis 12 Einstelltage. Das heisst, das RAV streicht Ihr Taggeld für 3 bis 12 Tage. Wenn Sie sich gar nicht beworben haben, sind es 4 bis 18 Tage.

Also: Melden Sie sich sofort nach der Kündigung beim RAV an. So erhalten Sie umfassende Infos über Ihre Pflichten während der Kündigungsfrist und Unterstützung bei der Stellensuche. Ausserdem müssen Sie nachweisen können, dass Sie sich in vorgeschriebener Weise beworben haben. Protokollieren Sie die Stellensuche und bewahren Sie die Unterlagen auf. Am besten verwenden Sie dafür gleich das Formular «Nachweis der persönlichen Arbeitsbemühungen».