Lisa Rauber ist froh, dass ihre Lehrzeit vorbei ist. Während ihrer Ausbildung zur Damencoiffeuse fühlte sich die heute 22-Jährige von ihrer Chefin schikaniert und ausgenützt. «Ständig wurden Freitage kurzfristig verschoben, und ich musste häufig an meinem freien Tag an Trainings teilnehmen», erzählt sie. Auch die Stimmung im Betrieb sei unerträglich gewesen. Die Chefin habe Arztzeugnisse nicht akzeptiert und Krankentage vom Lohn abgezogen. Lisa Rauber wandte sich ans Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern. «Am Telefon bekam ich den Rat, mich durchzubeissen. Zwar sei der Betrieb wegen mehrerer Reklamationen einschlägig bekannt, aber man sei froh um jede Lehrstelle.»

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Lisa Rauber liess sich nicht abwimmeln, bat immer wieder um eine Aussprache. Gegen Ende ihres letzten Lehrjahrs kam das Mittelschul- und Berufsbildungsamt ihrem Wunsch nach. Eine weitere Enttäuschung: «Meine Chefin informierte mich über den Termin mit der Lehraufsicht erst einen Tag bevor das Gespräch stattfinden sollte. So konnte ich mich kaum vorbereiten.» Gebracht habe das Gespräch gar nichts, alles sei beim Alten geblieben, sagt Rauber.

Druck auf die Jugendlichen nimmt zu

Mario Battaglia vom Mittelschul- und Berufsbildungsamt Bern entgegnet, der Lehrbetrieb sei während und nach Lisa Raubers Lehrzeit wiederholt besucht worden. «Die Abklärungen der Ausbildungsberatung haben nur kleinen Handlungsbedarf beim Lehrbetrieb gezeigt, zu einzelnen Punkten wurden mit den zuständigen Personen Vereinbarungen getroffen.» Zum Inhalt dieser Vereinbarungen verweist Battaglia auf das Beratungsgeheimnis.

Im Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit werden möglichst viele zusätzliche Lehrstellen geschaffen. Im letzten Jahr wurden 76'000 Lehrstellen vergeben, drei Prozent mehr als im Vorjahr. Doch viele Lehrverhältnisse werden vorzeitig aufgelöst: je nach Kanton und Branche zwischen 10 und 40 Prozent. Viele Berufseinsteiger scheitern, weil sie in Zeiten knapper Stellen nicht ihren Traumberuf wählen konnten, anderen machen die ungewohnten Anforderungen, die unregelmässigen und langen Arbeitszeiten oder eine schwache Schulbildung zu schaffen.

Doch auch der Druck auf die Jugendlichen hat zugenommen. Beratungsstellen berichten, der Ton in vielen Betrieben sei rauer geworden. Wer nicht spure oder sich wehre, dem werde mit der Kündigung gedroht. Dabei darf ein Lehrvertrag nur aus wichtigem Grund und mit Bewilligung des kantonalen Amts für Berufsbildung aufgelöst werden. Laut Berufsbildungsgesetz haben diese Stellen die Pflicht, alles daranzusetzen, dass ein Lehrverhältnis trotz Schwierigkeiten gerettet werden kann. Bei Problemen und Konflikten zwischen Lernenden und ihren Arbeitgebern muss die Lehraufsicht beide Seiten anhören, neutral beraten und Lösungsvorschläge entwickeln. Lässt sich ein Ausbildungsabbruch nicht verhindern, muss die Lehraufsicht den Lernenden bei der Suche nach einer neuen Stelle unterstützen.

Der Inspektor ist häufig ein Ex-Kollege

Für den Vollzug dieses Gesetzes sind die Kantone zuständig. In vielen, vor allem kleinen Kantonen wird die Lehraufsicht im Milizsystem ausgeübt: Die Berufsinspektoren - oft pensionierte Lehrmeister - werden über die Gewerbeverbände rekrutiert und üben ihre Aufgabe häufig nebenamtlich aus. Je kleiner ein Kanton und je traditioneller und patriarchalischer die Betriebsstruktur, desto parteiischer würde sich oft die Lehraufsicht zuungunsten von Lernenden verhalten, beobachtet Ralf Margreiter, Ressortleiter Jugend im Kaufmännischen Verband Schweiz (KV). Anstatt eine neutrale, vermittelnde Rolle einzunehmen, seien Berufsinspektoren noch immer der betrieblichen Sicht verhaftet. «Viele trauen sich schlicht nicht, dem ehemaligen Kollegen im Betrieb auf die Finger zu klopfen, wenn er seine Pflichten gegenüber dem Lernenden vernachlässigt.» Laut Margreiter werde seit der Lehrstellenkrise kaum mehr über Qualität gesprochen. «Heute wird einem Betrieb nur sehr selten eine Ausbildungsbewilligung entzogen, selbst wenn wiederholt Missstände auftreten.» Ganz unter dem Motto: Besser eine Lehrstelle behalten, auch wenn sie schlecht ist, als eine zu verlieren.

Auch bei der Schweizer Gewerkschaftsjugend hat in den letzten Jahren die Zahl der Klagen über Berufsinspektoren zugenommen, die bei Problemen im Betrieb des Kollegen gerne mal wegschauen und ihren Stempel unter vorschnelle Vertragsauflösungen drücken. Jean Christophe Schwaab von der Jugendkommission spricht gar von einem «Missstand in der Lehraufsicht». Seit Jahren würden Lehrstellen um jeden Preis geschaffen, und dabei werde eher auf Quantität statt auf Qualität geachtet. So mancher Betrieb hätte noch vor wenigen Jahren keine Ausbildungsbewilligung bekommen, ist Schwaab überzeugt. «Dabei bringen schlechte Lehrstellen gar nichts. Im Gegenteil. Sie führen nur zu mehr Auflösungen.»

Vorzeitig aufgelöst wurde auch der Lehrvertrag von Sereina Zürcher (Name geändert). Die heute 19-Jährige erkrankte vor Antritt ihrer Lehre zur Verkäuferin schwer und muss seither alle drei Monate für zwei Tage zu Nachbehandlungen und Kontrollen ins Spital. Ihr damaliger Chef verrechnete die Zeit der Spitalaufenthalte mit Sereinas Überstunden. Die ständigen Absenzen bald leid, kündigte er das Lehrverhältnis im zweiten Jahr fristlos - mit dem Segen der Lehraufsicht. Ohne vorher angehört zu werden, wurde Sereina im Beisein der Berufsinspektorin dazu gedrängt, eine Kündigungsvereinbarung zu unterzeichnen, worin sie auch gleich auf die Entschädigung für mehr als 100 geleistete Überstunden verzichtete.

Eine derartige Kündigung ist für Thomas Geiser, Professor für Arbeitsrecht an der Universität St. Gallen, rechtswidrig: «Ein Lehrvertrag darf nur aus einem wichtigen Grund aufgelöst werden, zum Beispiel wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist.» Das wäre der Fall, wenn die Krankheit eine Fortführung der Lehre verunmöglichte. Vor einer Auflösung gelte es aber, beide Parteien anzuhören und nach Lösungen zu suchen. Auch der Verzicht auf die Überstunden-Entschädigung hält nicht stand, da laut Gesetz auf zwingend zustehende Ansprüche nicht verzichtet werden darf. Die Lehraufsicht hätte beide Parteien auf die Rechtslage hinweisen müssen.

«In diesem Fall droht jetzt der Arbeitgeber ins Messer zu laufen», gibt Geiser zu bedenken. Sereina könnte die Entlassung anfechten und von ihrem ehemaligen Arbeitgeber neben der Lohnfortzahlung bei Krankheit und der Entschädigung für die geleisteten Überstunden auch noch Schadenersatz für die ungerechtfertigte fristlose Entlassung verlangen. Doch Sereina mag nicht streiten. Sie hat eine neue Lehrstelle gefunden. Ohne Hilfe der Lehraufsicht.