Was streitende Eltern in ihrem Drang, unbedingt Recht zu bekommen, leicht vergessen: Eine Kampfscheidung kostet – eine Menge. Ist Vermögen da, geht es bei endlosen gerichtlichen Auseinandersetzungen flöten. Gibt es kein Erspartes, bezahlt die Allgemeinheit.

Die Formel ist klar: Je stärker sich die Kontrahenten in ihren Streit verbeissen, je höher die Aktenberge sind, je mehr Entscheide provoziert werden – umso mehr gehts ins Geld. Dreht sich die Spirale jahrelang, sind die auflaufenden Beträge «nach oben offen», wie man in Anwaltskreisen süffisant sagt.

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Bei den Kosten einer Scheidung ist wenig fix geregelt. Das zeigt sich schon bei den Gerichtsgebühren. Je nach Kanton variieren die Tarife zwischen 830 Franken in Basel-Stadt und 2600 Franken in Zürich. Und das sind bloss die minimalen Kosten bei einer einvernehmlichen Trennung. Bei einem einseitigen Scheidungsbegehren können sich diese Gebühren leicht verdoppeln oder verdreifachen; im Aargau etwa auf 7700 Franken.

Bei Kampfscheidungen fallen besonders die Anwaltskosten zusätzlich ins Gewicht. Auf dem ganzen Verfahrensweg müssen Anwälte die Positionen ihrer Mandanten in den strittigen Punkten glaubhaft darlegen – das bedingt Aktenstudium in Hülle und Fülle. Bei einem durchschnittlichen Stundenansatz von 200 bis 400 Franken kommt so einiges zusammen. Mit 20'000 Franken muss rechnen, wer ein strittiges Verfahren erstinstanzlich geregelt haben will.

Noch viel teurer wird es, sobald bei einer Trennung weitere Akteure ins Spiel kommen: Gutachter zum Beispiel. In einem Fachbeitrag im «Jusletter» weisen Juristen nach, dass ein familienrechtspsychologischer Bericht zwischen 8000 und 15'000 Franken kostet – mehr als doppelt so viel wie vor 15 Jahren. Gutachten sind ein gutes Geschäft. Der Markt fordert sie und niemand fühlt sich verantwortlich, die Preise zu kontrollieren. Fatal ist diese Kostenexplosion gerade bei strittigen Scheidungen, wenn ein Gutachten ein Gegengutachten auslöst.

Über 100'000 Franken Kosten für aussichtslose Beschwerde

Dieses Spiel lässt sich auf die Spitze treiben, wenn man einmal gefällte Urteile an die nächste Instanz weiterzieht. Das zeigt exemplarisch ein aktueller Fall aus dem Bündnerland. Dabei ging es nicht um die Trennung als solche, sondern nur um einen Nebenaspekt: um die Frage, wer für die Kosten eines Erziehungskurses aufkommen soll.

Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) hatte den persönlichen Verkehr eines damals dreijährigen Kindes mit seinen getrennten Eltern bis 2016 neu geregelt. Daraus entwickelte sich ein erbitterter Streit um die Erziehungsfähigkeit beider Elternteile. Die Mutter wurde angewiesen, einen «Triple P»-Kurs zu besuchen. Sie zweifelte in der Folge die Unabhängigkeit der involvierten Gutachterin an.

Ergebnis war ein Gang durch die Instanzen, der erst vor dem Bundesgericht endete. Davor lagen fünf Entscheide der Kesb; einzelne Verfahren können bis zu 10'000 Franken kosten. Hinzu kamen drei Gutachterberichte. Die Milchbüechli-Rechnung inklusive Anwaltskosten ist schnell gemacht: deutlich mehr als 100'000 Franken. Darin nicht eingerechnet ist der Aufwand der Mitarbeitenden an Gerichten und in Behörden, um den Wust von Akten zu verarbeiten.

Im August 2020, nach fast vier Jahren Eskalation, wies das Bundesgericht die Beschwerde ab. Der Schlusssatz im Urteil der Richter: «Die Beschwerde war von Anfang an aussichtslos.»

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