Ich teile die Meinung Ihres Vaters. Vorsorgesparen in jungen Jahren ist zwar eine gute Idee, aber nicht der Abschluss einer 3a-Police mit einer so langen Einzahlungsverpflichtung.

Die 3a-Guthaben können nämlich frühestens fünf Jahre vor dem Erreichen des AHV-Alters bezogen werden. Ausnahmen sind beispielsweise der Bau oder der Erwerb eines Eigenheims oder die Amortisation einer Hypothek.

Gerade junge Menschen, die noch wenig Möglichkeiten hatten, einen Notgroschen anzusparen, sind aber darauf angewiesen, kurzfristig auf ihr Geld zugreifen zu können: etwa für eine Ausbildung oder die Gründung eines eigenen Haushalts.

Zu Beginn lieber flexibel sparen
Selbst die Tatsache, dass eine Prämienbefreiung im Invaliditätsfall inbegriffen ist, die Versicherung dann also bis zum Erreichen des AHV-Alters die Einzahlungen für Sie übernehmen würde, ist ein schwaches Argument. Wenn Sie sich für den Invaliditätsfall absichern wollen, können Sie dies mit einer separaten Versicherungslösung vorteilhafter tun.

Ratsamer ist es, vorerst flexibel zu sparen und mit einem Sparkonto zu beginnen. Wenn sich darauf ein Notgroschen angehäuft hat, wäre der zweite Schritt ein Fondssparplan mit regelmässigen und freiwilligen monatlichen Einzahlungen nach Ihren finanziellen Möglichkeiten. Die steuerbegünstigte Säule 3a können Sie dann ab Alter 30 wieder neu prüfen. Selbst dann sollten Sie allerdings einer flexibleren Banklösung ohne eine Einzahlungsverpflichtung den Vorzug geben.

Aus diesen Gründen empfehle ich Ihnen, sofort vom Policenvertrag zurückzutreten; Sie können das innerhalb von 14 Tagen nach Unterzeichnung des Antrags tun.

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